Parken in Buxtehude
Verlängerung der Gebührenfreiheit für E-Fahrzeuge
Der Rat der Hansestadt Buxtehude hat eine Änderung der Parkgebührenordnung im Stadtgebiet Buxtehude beschlossen. Die zum Jahresende 2024 auslaufende Regelung zur Gebührenfreiheit für E-Fahrzeuge, wird um zwei weitere Jahre, bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.
„Die Verlängerung der bereits bestehenden Regelung dient der weiteren Förderung emissionsfreier Mobilität“, erklärt Andreas Wolff, stellvertretender Leiter der Fachgruppe Sicherheit, Ordnung und allgemeiner Bürgerservice, und weist ausdrücklich darauf hin, dass die bereits bestehende Regelung der Gebührenfreiheit ausschließlich für Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen unter Auslegen der Parkscheibe bis zur jeweils angegebenen Höchstparkdauer, weiterbesteht.
Die Einhaltung dieser Regelung werde zukünftig verstärkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung kontrolliert und gegebenenfalls geahndet.
Mehr dazu unter: www.buxtehude.de/parkgebuehren.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.