Voraussetzungen für die Einreise in die USA von Deutschland aus
Egal, aus welchem Grund Sie von Deutschland aus in die USA einreisen möchten: Sie sollten sich mit den Voraussetzungen für die Einreise in die USA von Deutschland aus vor Reiseantritt befassen. Müssen Sie einen ESTA-Antrag stellen?
Oder muss man doch ein ‚richtiges‘ Visum für die USA beantragen?
Aus Deutschland in die USA fliegen – geht das so einfach?
Im Prinzip ja, aber es kommt natürlich darauf an, ob Sie die Bestimmungen für eine Einreise in die USA aus Deutschland aus auch erfüllen.
Was müssen Sie also beachten, wenn Sie aus Deutschland in die USA fliegen möchten?
Ein gültiger deutscher Reisepass ist Grundvoraussetzung. Haben Sie allerdings auch einen der neueren elektronischen Pässe bzw. einen biometrischen Pass, die Voraussetzung für die Einreise aus Deutschland in die USA sind, sowie benötigt werden, um ein ESTA beantragen zu können? Als deutscher Staatsbürger sollte es keinerlei Probleme geben, einen deutschen biometrischen Reisepass zu beantragen.
Falls Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen, dann können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde weitere Informationen über den elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, die in Deutschland sesshaft sind, erhalten.
Es gibt allerdings weitere Anforderungen, wenn Sie aus Deutschland in die USA einreisen möchten: Ein gültiges ESTA. Um ein ESTA beantragen zu können, müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Das ESTA ist Teil des Visa Waiver Programmes.
Was genau ist eigentlich das Visa Waiver?
Das Visa Waiver Programm der US-Regierung ermöglicht allen Bürgern und Staatsbürgern der 38 Visa Waiver Länder die Einreise und den Aufenthalt in den Vereinigten Staaten bis zu 90 Tagen für Urlaubs- oder Geschäftszwecke ohne Visumpflicht. Der Vorteil einer Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms ist, dass Sie kurzfristig und ohne im Voraus ein Visum erhalten zu haben, in die USA einreisen können.
Welche Fragen werden mir beim ESTA-Antrag gestellt?
Der Online ESTA-Antrag ist relativ schnell ausgefüllt. Einen ESTA-Antrag können Sie hier innerhalb weniger Minuten stellen, sofern Sie folgende Informationen bereitliegen haben:
● Persönliche Angaben des Reisenden: Allgemeine Angaben und Informationen über den Reisenden.
● Angaben zur Familie: Informationen über Familien-Beziehungen.
● Adresse: Informationen über die Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Reisenden.
● Reisepass: Informationen über die Daten im Reisepass, sowie Ausstellungsdatum und Angaben zur Gültigkeit.
● Fragen zu einer zweiten Staatsangehörigkeit: Diese Fragen sind für Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit gedacht.
● Notfallkontakt: Der Notfallkontakt ist die Person, die in einem Notfall kontaktiert werden soll.
● Reiseplan: für die Bearbeitung Ihres ESTA-Antrages, falls Sie eine Autorisierung für eine Durchreise benötigen.
● Allgemeine Fragen: Allgemeine Fragen über Ihre Absichten in den Vereinigten Staaten, die unbedingt beantwortet werden müssen.
Ein paar Richtlinien sollten Sie auf jeden Fall beachten, bevor Sie den ESTA-Antrag an die US-Einwanderungsbehörde abschicken, denn wenn die Zollbeamten feststellen, dass bestimmte Angaben im ESTA-Dokument nicht korrekt sind, sie Zweifel haben oder unsicher sind, können sie Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigern.
● Geben Sie alle Infos korrekt ein;
● Stellen Sie sicher, dass die Infos in deinem ESTA-Antragsformular mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen;
● Beantworten Sie alle Fragen ehrlich;
● Überprüfen Sie alle Informationen gründlich, bevor das ESTA-Formular einreichen;
● Versichern Sie sich, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben;
● Verwenden Sie eine gültige Kredit- oder Debitkarte mit Guthaben.
COVID und Reise aus Deutschland in die USA – ist dies derzeit überhaupt möglich?
Es ist fast ein Jahr her, seitdem die COVID-Pandemie die Welt im Griff hat und leider auch das Reisen in andere Länder stark beeinflusst hat. Auch in Deutschland steigen die Corona-Fallzahlen weiterhin an (Stand: 12. Januar 2021). Schulen, Kindergärten und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen, und es herrscht auch vereinzelt
Besuchsverbot in Krankenhäusern.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die Einreise in die USA aus Deutschland derzeit nur beschränkt ist , und das zudem noch nur in bestimmten Ausnahmefällen.
Dazu gehören Reisende aus Deutschland aus den folgenden Kategorien:
● Öffentliche Gesundheit: Reisen Sie als Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitswesens oder als Forscher, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu lindern oder um laufende Forschungen in einem Bereich mit erheblichem Nutzen für die öffentliche Gesundheit fortzusetzen (z. B. Krebs- oder Krankheitsforschung).
● Studenten: Alle Studenten und deren Angehörige, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um ein vollständiges Studium zu absolvieren, oder mit einem J-Visum, um als Bona-fide-Student an einem Austauschprogramm teilzunehmen.
● Wissenschaft: Alle Austauschbesucher und deren Angehörige, die mit einem J-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, in den folgenden Kategorien: Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Fachkräfte.
● Investoren: Reisen in Verbindung mit Investitionen oder Handel in der US-Wirtschaft, die einen erheblichen wirtschaftlichen Einfluss haben, einschließlich Investoren und Vertragshändler mit E-Visa und die leitenden Angestellten, die die strategische Richtung vorgeben oder Fachwissen zur Verfügung stellen, das für den Erfolg der Investition wichtig ist, sowie deren Angehörige.
● Wirtschaft: Vorübergehende Reisen, die einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für die US-Wirtschaft haben.
Weitere USA Coronavirus-Einreisebeschränkungen für Ausländer informieren Deutsche über aktuelle Einreisebeschränkungen sowie regulärer Anforderungen und Bestimmungen, die als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie in die USA eingeführt wurden.
US-Bürger, Reisepass- und Green-Card-Inhaber sind weiterhin berechtigt, von einem europäischen Herkunftsort aus in die USA einzureisen, auch während das COVID-Einreiseverbot in Kraft bleibt. Neu hinzu kommt nun allerdings, dass man einen negativen COVID-Test vorweisen muss.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.