Bundesfinanzhof
Gerichtsurteil bereitet Sportvereinen in den Landkreisen Harburg und Stade Sorgen

Sportangebote drohen wegen des Urteils des Bundesfinanzhofs umsatzsteuerpflichtig zu werden. Das Foto zeigt ein Slingtraining beim Todtglüsinger SV | Foto: bim
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Sportvereine müssen in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs droht ihnen der Verlust dieses Privilegs. Sportvereine in den Landkreisen Harburg und Stade sind deshalb besorgt. Während sich der Breitensport von den zeitweiligen Sportverboten zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu erholen beginnt, droht ihm die nächste Bredouille.

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Sportvereine sich nicht mehr wie bisher in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge und sonstige Erlöse befreien lassen können. Auf den Großteil aller Einnahmen der Vereine würde damit der volle Steuersatz von 19 Prozent fällig. Mitgliedsbeiträge drohen teurer zu werden.

Noch sei nicht klar, ob Mitgliedsbeiträge tatsächlich umsatzsteuerpflichtig werden, sagt Stefan Hebecker, Vorstandssprecher des Buxtehuder SV. Seiner ersten Einschätzung nach seien von dem Richterspruch lediglich wenige zusätzliche Sonderleistungen betroffen. Man müsse die vollständige Urteilsbegründung abwarten.

"Wenn wir die Beiträge für Mitglieder und Kurse im Gesundheitssport um 19 Prozent erhöhen müssen, wird es ganz eng", sagt Jutta Fröhlich, Finanzvorstand im TSV Eintracht Hittfeld. Sie befürchtet, dass Mitglieder den Verein verlassen würden. Drastisch gestiegene Preise für Lebensmittel und Energie, Kurzarbeit während der Lockdowns in der Corona-Pandemie - das Geld in vielen Haushalten sei knapp geworden. 

Sollten die Mitgliedsbeiträge bei Sportvereinen umsatzsteuerpflichtig werden, würden Mitglieder "wegrennen", befürchtet auch Stefan Hebecker.  In diesem Fall müssten BSV-Mitglieder 2,30 Euro zusätzlich im Monat bezahlen. "Das wollen viele zusätzlich nicht mehr ausgeben." 

Dass das Budget für Sport bei Mitgliedern knapp ist, weiß auch Arno Reglitzky, Vorsitzender von Blau-Weiss Buchholz. Ein Mitarbeiter in der Geschäftsstelle befasse sich täglich damit, Lösungen für soziale Härtefälle zu finden. 

Die Finanzämter hätten die Sportvereine auf dem Kieker, sagt Reglitzky. Ehrenamtliche in den Sportvereinen leisteten eine gesellschaftlich wertvolle Arbeit. Sollte der traditionelle Umsatzsteuer-Bonus wegfallen, käme das einer Katastrophe gleich. "Solche Sachen demoralisieren alle. Weniger Menschen würden sich ehrenamtlich engagieren wollen", befürchtet er. Sportvereine leisteten wertvolle Sozialarbeit, indem sie Jugendlichen Sportangebote machen, sagt Stefan Hebecker.  Das sei nicht zu unterschätzen. 

In dem konkreten Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um den Golfclub Schloss Igling im Kreis Landsberg am Lech in Bayern,  dessen Klage die Richter abwiesen. Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen hatte der Club  mehrere unterschiedliche Gebühren von seinen Mitgliedern verlangt, zum Beispiel für die Teilnahme an Turnieren oder die Benutzung des Platzes. Das örtliche Finanzamt berechnete dem Golfclub Umsatzsteuer für diese gesondert vergüteten Leistungen und zog vor Gericht. In erster Instanz verlor zwar das Finanzamt vor dem Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof änderte nun aber die bisherige Rechtsprechung - zum Nachteil der Sportvereine.

Der Gesetzgeber könnte den Sportvereinen das Problem nehmen. Er müsste das Steuerrecht so ändern, dass der Vereinssport in größerem Umfang von der Umsatzsteuer befreit werde. Darauf wiesen die Bundesfinanzrichter in ihrem Urteil hin. 

Finanzvorstand Jutta Fröhlich ermahnt die Bundespolitiker, diese Regelung unbürokratisch zu treffen: "Nicht etwa mit einem verminderten Steuersatz von 7,5 Prozent auf ausgewählte Leistungen des Vereins. Dann müssten sich selbst kleine Sportvereine zusätzlich einen Steuerberater leisten."

Breitensportvereine in den Landkreisen Harburg und Stade verlieren Mitglieder
Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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