Ein Konto nur mit Ausweis: Aber nicht jedes Kreditinstitut akzeptiert die Identifikationsdokumente von Flüchtlingen

Mit einem Basiskonto können Flüchtlinge Sozialleistungen bargeldlos beziehen | Foto: wd
  • Mit einem Basiskonto können Flüchtlinge Sozialleistungen bargeldlos beziehen
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(wd). Seit dem Jahr 2012 haben sich alle Sparkassen dazu verpflichtet, für Privatkunden Guthabenkonten einzurichten. Beim Thema Basiskonto für Flüchtlinge scheiden sich allerdings die Geister innerhalb der Kreditinstitute. Während es die einen als gesellschaftliche Verpflichtung sehen, Flüchtlingen einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, halten sich andere streng ans Geldwäsche-Gesetz, nach dem die Dokumente zur Identifikation eine festgelegte Form haben müssen.
Das führt dazu, dass einige Kreditinstitute wie die Sparkasse Harburg-Buxtehude und die Hamburger Sparkasse mit jeweils rund 2.000 Konten in den Landkreisen Harburg und Stade erheblich mehr Konten für Flüchtlinge eröffnen, als andere.
Da der Arbeitsaufwand relativ hoch ist, z.B. sprechen die Kunden oft kein oder nur schlecht Deutsch, wünschen sich Andreas Sommer, Vorstandsmitglied der Sparkasse Harburg-Buxtehude, und Holger Knappe, Haspa-Regionalbereichsleiter Süd, dass alle Kreditinstitute in der Region an einem Strang ziehen. "Stattdessen hören wir häufig, dass die Flüchtlinge von anderen Banken zu uns geschickt wurden", sagt Holger Knappe.
Hintergrund: Wer ein Konto eröffnen möchte, egal ob deutscher Staatsbürger oder nicht, muss sich ausweisen können - mit einem Personalausweis oder einem entsprechendem Dokument, das die Legitimations-Anforderungen erfüllt. Mit der eindeutigen Identifizierung des Kontoinhabers soll die Möglichkeit zur "Geldwäsche" verhindert werden.
Sich formgerecht auszuweisen, ist aber für viele Flüchtling ein Problem. Die Dokumente, die ihnen bei der Registrierung übergangsweise ausgestellt werden, unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern entsprechen auch oft nicht der Form der nominierten ausländerrechtlichen Dokumente. Weil aber ohne eigenes Konto die bargeldlose Auszahlung von Sozialleistungen nicht möglich ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im August vergangenen Jahres eine Übergangsregelung aufgestellt: Wenn das Identifikations-Dokument bestimmte Voraussetzungen erfüllt und das Geldinstitut daraufhin dem Flüchtling ein Basiskonto eröffnet, wird die BaFin dieses nicht beanstanden.
"Wir sind irritiert, wie unterschiedlich die Geldinstitute mit der Interpretation umgehen", sagt Andreas Sommer. Denn während die Sparkasse Harburg-Buxtehude, die Hamburger Sparkasse, die Sparkasse Stade-Altes Land und die Volksbank Stade-Cuxhaven die Übergangsregelung anwenden und es als gesellschaftliche Verpflichtung ansehen, Basis-Konten für Flüchtlinge zu eröffnen, beruft sich z.B. die Kreissparkasse Stade auf das Geldwäsche-Gesetz. "Wenn wir Konten eröffnen, behandeln wir In- und Ausländer gleich", erklärt Axel Ahrens, Pressesprecher der Kreissparkasse Stade. "Wir halten uns ans Geldwäsche-Gesetz und wenden die Erleichterungsregel nicht an." Dass die BaFin sage, bei einer Prüfung würde sie die Kontoeröffnung "nicht beanstanden", impliziere nicht, dass es richtig sei, ein Konto ohne die eigentlich notwendigen Identifikationsdokumente zu eröffnen.
Von einem Geldwäsche-Fall oder anderen Problemen mit einem Flüchtlingskonten wusste keiner der vom WOCHENBLATT befragten Banker zu berichten, egal ob in seinem Haus die Erleichterungsregel angewendet wird oder nicht. "Die Flüchtlinge bekommen zwischen 200 und 300 Euro überwiesen und es handelt sich um reine Guthabenkonten", sagt Andreas Sommer. "Auf Auffälligkeiten in Bezug auf das Thema Geldwäsche achten wir ohnehin bei jedem Konto. Wo also ist das Problem?"

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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