IHK fordert Rechtssicherheit: Verkaufsoffene Sonntage auch ohne Anlass
tk. Landkreis. "Der Schaden ist groß und lässt sich nicht nur in Umsatzzahlen abbilden", sagt Martin Bockler von der IHK Stade. Wenn verkaufsoffene Sonntage, die schon lange geplant worden sind, auf der Zielgeraden verboten werden, sei der Imageverlust enorm. Die IHK Stade richtet sich daher mit einem Appell an die Landespolitik in Niedersachsen: Sie möge endlich für Rechtssicherheit sorgen. Das heißt konkret: Es soll verkaufsoffene Sonntage geben dürfen, ohne das sie von einem herausragenden Ereignis, wie etwa einem Stadtfest, begleitet werden.
Jüngstes Opfer des Verbots war "dodenhof". Am vergangenen Sonntag hätten die Türen der "Einkaufsstadt" offen stehen sollen. Die Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" hat dagegen mit Erfolg protestiert. Wenige Tage vor dem Shopping-Großereignis hat "dodenhof" den Einkaufssonntag daher abgesagt (das WOCHENBLATT berichtete).
"Diese Fälle nehmen zu", kritisiert die IHK Stade. Ausgangspunkt für die Urteile einzelner Gerichte, die als Richtschnur für die Genehmigungspraxis dienen, ist dabei das Bundesverfassungsgericht, das - vereinfacht ausgedrückt - die besondere, grundgesetzlich geschützte Bedeutung des Sonn- und Feiertags betont. Wenn diese ausgehebelt werden soll, müsse es dafür einen guten Grund geben. Also einen besonderen Anlass für die Sonntagsöffnung. Etwa ein großes Stadtfest. Dieser Anlass müsse, so die juristische Richtschnur, mehr Menschen anziehen als die offenen Geschäfte. Was etwa im Fall von "dodenhof" nicht funktioniert, denn im Dörfchen Posthausen gibt es keine Veranstaltung, die mehr als 25.000 Menschen anzieht. So viele kommen nämlich zum verkaufsoffenen Sonntag.
Die IHKs in Deutschland haben daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das kommt zu dem Ergebnis: Anlass für die Sonntagsöffnung muss es kein Großereignis sein. Gründe, die eine Genehmigung rechtfertigen würden: Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit einer Kommune, Sicherung attraktiver Lebensverhältnisse in Innenstädten, Schutz und Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen. "In Zeiten des boomenden Onlinehandels haben diese Aspekte große Bedeutung", sagt Martin Bockler. Denn im Internet wird auch sonntags geshoppt.
Für die IHK Stade würde es ausreichen, wenn es bei den in Niedersachsen erlaubten vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr bliebe. "Umfragen im Einzelhandel zeigen, dass diese Zahl richtig ist." In anderen Bundesländern werden dagegen bis zu 20 Tage Sonderöffnungszeiten gefordert.
(tk). Die IHK Lüneburg-Wolfburg, die für den Landkreis Harburg zuständig ist, kämpft genauso wie die benachbarte IHK Stade für Rechtssicherheit bei verkaufsoffenen Sonntagen. Im offenen Brief aus Lüneburg stwht: "Mit großer Sorge betrachtet die IHK Lüneburg-Wolfsburg die landesweiten Entwicklungen zu verkaufsoffenen Sonntagen: In immer mehr Städten und Gemeinden werden seitens der Gewerkschaften Gerichtsverfahren angestrengt, um verkaufsoffene Sonntage zu verhindern. Oft müssen diese daraufhin in letzter Minute abgesagt werden, so dass die Veranstalter erhebliche organisatorische Aufwendungen und finanzielle Einbußen ertragen müssen." Protest auch von der IHK Lüneburg
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