Lassen Sie nicht mit sich spielen: Was der Buxtehuder Fachanwalt Ingo Ebling Bauherren und Arbeitnehmern rät
Das Traumhaus direkt vor Augen - der Rohbau ist bereits fertig und dann geht der Bauträger pleite: Das ist der Albtraum vieler Bauherren und Berufsrealität von Ingo Ebling, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht und Rechtsanwalt für Vertragsrecht. "Den größten Fehler, den ein Bauherr machen kann, ist, das Bauunternehmen zu überzahlen", weiß Ebling. Anders als viele Laien glauben, sind mit der Fertigstellung des Rohbaus erst 40 Prozent der Leistung erbracht, manch ein Bauherr hat aber bereits 60 Prozent der Leistung bezahlt. "Meldet das Bauunternehmen jetzt Insolvenz an - und das ist tatsächlich der Zeitpunkt, an dem die Pleite meistens offensichtlich wird - , können Innenausbau, Heizungsinstallation, Elektro, Fenster und Türen und alle anderen Gewerke nicht mehr bezahlt werden", erklärt der Fachanwalt. Eigentlich wird der Bauherr durch einen Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vor einer solchen Situation geschützt. "In der MaBV ist festgelegt, zu welchem Zeitpunkt was gezahlt werden soll", sagt Ebling. Das Tückische daran: Die MaBV ist so komplex und beschreibt so viele Sonderfälle, dass sie kaum jemand versteht.
Wenn das Bauunternehmen erst einmal überbezahlt wurde und dann Insolvenz anmeldet, ist es zu spät, auf sein Recht zu pochen. "Spätestens, wenn ein Vorschlag für einen Zahlungsplan vorliegt, sollte man sich einmal von einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen", sagt Ebling. "Dann ist man als Bauherr auf der sicheren Seite." Des Weiteren sei es wichtig, den Bauvertrag vor der Unterschrift juristisch prüfen und sich schnell beraten zu lassen, sobald man Mängel auf der Baustelle feststellt. "Dann kommt es auf formal richtiges Verhalten an", so der Anwalt. "Unter anderem müssen die Fristen richtig gesetzt werden. Sonst hat man den Prozess schon verloren, bevor er begonnen hat."
Bei Problemen am Arbeitsplatz rät Ingo Ebling, den Rechtsanwalt zwar rechtzeitig aufzusuchen, um keine juristischen Fehler zu machen. Dieser sollte aber nicht zu früh "aus der Deckung" kommen. "Dann ist das Arbeitsverhältnis zerrüttet", so Ebling. Auch wenn eine Kündigungsschutzklage darauf abziele, ein Arbeitsverhältnis zu retten, würden im Anschluss nach seiner Erfahrung mehr als 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse aufgehoben. "Es geht dann meistens nur noch um die Höhe der Abfindung", so Ingo Ebling.
In der Kanzlei Ebling Ziemann & Partner in Buxtehude, Genslerweg 9, finden Mandanten für jede juristische Frage einen qualifizierten Ansprechpartner oder einen Fachanwalt, Tel. 04161-50 00 30. Um ihren Mandanten im Hamburger Raum eine nahe Anlaufstelle zu bieten, hat die Kanzlei im November 2012 einen zweiten Standort in Neu Wulmstorf, Liliencronstraße 25, eingerichtet, Tel. 040-88 17 17 47.
Die Kanzlei Ebling Ziemann & Partner ist Mitglied im Buxtehuder Wirtschaftsförderungsverein. Infos über den Verein sowie weitere spannende Mitgliederportraits im Vereins-Magazin unter
www.kreiszeitung-wochenblatt.de/magazine
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.