Tipp der Lohnsteuerhilfe Buxtehude-Neukloster: Familienheimfahrten auch ohne eigene Aufwendungen geltend machen
Viele Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz weit ihrem Zuhause entfernt ist, mieten sich eine Unterkunft nahe am Beschäftigungsort. Steuerlich liegt dann eine doppelte Haushaltsführung vor. Neben Miete und Mietnebenkosten können Arbeitnehmer auch die Fahrt nach Hause pauschal mit 30 Cent pro Kilometer absetzten. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass diese Pauschale auch dann gilt, wenn dem Arbeitnehmer für die Fahrt gar keine Kosten entstanden sind, wie z.B. bei einer Fahrgemeinschaft. Arbeitnehmer sollten also die Heimfahrt also auf jeden Fall steuerlich geltend machen. Allerdings: Sie müssen nachweisen können, dass die Heimfahrt tatsächlich stattgefunden ist.
Bei allen Fragen rund um die Steuererklärung steht Else Behrens vom Lohnsteuerverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe" in Buxtehude-Neukloster, Cuxhavener Straße 100, Mitgliedern gerne zur Verfügung. Mitglied kann werden, wer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen hat. Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften wie z.B. Vermietung dürfen 13.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 26.000 Euro.
Kostenloses Infotelefon 0800-1817616, www.lohnsteuerhilfe-buxtehude.de
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