Grundsteuerreform
Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen und wo sie Hilfe finden
(wd). Das betrifft alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer: Weil das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das bisherige System der Grundsteuer-Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat, wird die Bewertung jetzt bundesweit neu vorgenommen. Zu zahlen ist die neue Grundsteuer erst ab Januar 2025, aber alle Grundbesitzer sind verpflichtet, die erforderlichen Daten bis zum 31. Oktober 2022 bei ihrem Finanzamt einzureichen - auf elektronischem Weg. Dafür wiederum benötigen sie ein Benutzerkonto unter www.elster.de, für das sich die Betreffenden, sofern sie noch kein Konto haben, schnellstmöglich registrieren lassen sollten. Denn die Bearbeitung der Registrierung kann ein paar Wochen dauern. Keine Sorge - die Anmeldung geht jedoch ganz einfach und wird im Internet gut erklärt.
Der Bund hat den Ländern ermöglicht, eigenes Landesrecht für die Grundsteuer zu schaffen. Niedersachsen hat sich für eine selbst entwickelte Lösung auf Basis des niedersächsischen Flächen-Lage-Modells entschieden. Dieses hat unter anderem den Vorteil, dass die Steuerzahler ihre Haupterklärung nur einmal abgeben und sie dann höchstens noch anpassen müssen.
Im Mai und Juni erhält jeder Grundeigentümer ein Schreiben, in dem genau erklärt wird, was zu tun ist, und das auch schon einige der wichtigsten Daten erhält. Diese müssen dann von den Eigentümern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Als Daten wird neben der Adresse, die für die Bewertung der Lage des Grundstücks von Bedeutung ist, die Angabe der Grundstücksgröße in Quadratmetern verlangt. Diese geht u.a. aus der Grundbucheintragung und der Liegenschaftsvermessung hervor und kann mit Hilfe eines Grundbuch-Viewers im Internet verifiziert werden. Ebenfalls von Bedeutung für die Grundsteuer sind die Quadratmeterzahlen der Gebäudeflächen für Wohnen und Nicht-Wohnen. Bei der Ermittlung der korrekten Angaben bieten einige Experten, wie z.B. Finanz- und Vermögensberater sowie Dienstleister aus der Bau-Ingenieur-Branche, gerne ihre Hilfe an.
Die Erklärungen sind bis zum 31. Oktober abzugeben. Im Anschluss ermittelt die Finanzverwaltung einen Lage-Faktor, der in die Berechnung einfließt. Als Indikator dient der Bodenrichtwert für das Grundstück, der mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen wird. Auf diese Weise berücksichtigt die Gemeinde die Unterschiede an Möglichkeiten, die sich durch die Lage des Grundstücks ergeben, z.B. um die Infrastruktur der Gemeinde zu nutzen.
Flächenermittlung vom Profi
"Bei der Neuermittlung der Grundsteuer ist die Angabe der Wohnfläche entscheidend für die neue Steuerlast", sagt Dipl.-Ing. Christian Corde aus Hamburg. Oft seien die Flächendokumentationen nicht vorhanden oder wichen von der für die Grundsteuer relevanten Wohnfläche ab. "Es liegt in Ihrem Interesse, diese fachmännisch ermitteln zu lassen", so der Experte. Die Flächenermittlung sei von der Steuer abzugsfähig. Christian Corde rät, sich beraten zu lassen. Denn die in den Verkaufsunterlagen genannten Wohn- und Nutzflächen sowie Flächen mit einer Stehhöhe unter zwei Meter, entsprechen nicht der relevanten Quadratmeterangabe für den Steuermessbetrag. "Das Risiko ist groß, dass Sie jährlich zu viel Grundsteuer zahlen", so Corde. Bei einer Abweichung von zehn Prozent der Wohnfläche eines 150 Quadratmeter großen Hauses auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück würden z.B. jährlich 75 Euro zu viel Steuer gezahlt.
Infos:
www.Grundsteuerflaechenermittlung.de
https://youtu.be/gKdhxnaVqOI
oder Tel 040/76754340
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