Wildwuchs in den Ländern beenden und ein einheitliches Baurecht schaffen

In Niedersachsen gelten durch die Landesbauordnung teilweise andere Vorschriften als in Hamburg | Foto: bc
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Was sagen Bauunternehmer aus der Region zum Vorschlag aus Berlin, Länderregelungen zu vereinheitlichen

tk. Landkreis. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der Parkplätze bei neuen Mehrfamilienhäusern sind der Klassiker, der das Problem treffend beschreibt: In Niedersachsen müssen pro Wohnung 1,5 Stellplätze errichtet werden, Hamburg hat die Zahl auf Null gesenkt. Unterschiedliche Landesbauordnungen schaffen quer durch Deutschland ein teilweise völlig unterschiedliches Baurecht.


Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte am Montag angeregt, die unterschiedlichen Vorschriften bundesweit anzugleichen. "Das ist sicherlich ein guter Vorschlag", sagt Sven Geertz, Geschäftsführer der HBI aus Nottensdorf.
"Vieles, was in Hamburg Standard ist, ist in Niedersachsen noch nicht

angekommen", sagt Tim Schulenburg von der SG Bau aus Buxtehude. Um mehr Flächen für dringend notwendige Wohnungen zu schaffen, sei die Stellplatzzahl auf Null gesenkt worden. "Es gibt aus der Politik die klare Ansage nachzuverdichten, und mehr Wohnungen zu bauen." Dazu gehöre auch, dass das Bauen nach oben in dem Stadtstaat deutlich einfacher sei als im Nachbarbundesland. Hinzu komme, dass bei Neubauprojekten in Hamburg ein Drittel der Wohnungen in die Kategorie geförderter Wohnungsbau gehören müsse. So werde in Ballungszentren der Mangel an bezahlbaren Wohnungen schneller behoben.

Die vorgeschriebene Parkplatzzahl ist auch für Sven Geertz ein Paradebeispiel für unterschiedliches Baurecht. Natürlich sei es ein Unterschied, ob auf dem Land oder in der Stadt gebaut werde - aber: "Erfahrungswerte aus Buxtehude zeigen, dass ein Drittel der Stellplätze nicht von den Mietern benötigt werden." Es sei doch zeitgemäßer, in Städten auf Nahverkehr und Carsharing zu setzen. In der Estestadt werde vom theoretisch möglichen Absenken der Parkplatzzahl aber nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Ein weiteres Beispiel aus der Niedersächsischen Landesbauordnung, das an der Nachfrage auf dem Markt vorbeigehe: Jede achte Wohnung müsse rollstuhlgerecht sein, so Geertz. Das macht das Bauen teurer. Problem: "Die Nachfrage ist gar nicht da", sagt der HBI-Geschäftsführer. Mieter ohne Handicap würden bevorzugt andere Wohnungen wollen und barrierefrei sei ohnehin jeder Neubau.

Grundsätzlich würde ein bundeseinheitliches Baurecht mehr Planungssicherheit für Investoren und Bauunternehmen schaffen, erklärt Sven Geertz. Wildwuchs würde auch dann nicht entstehen. "Das regeln schließlich im Detail die Bebauungspläne."

• "Ich finde es sehr sinnvoll, dass das Baurecht vereinheitlicht werden soll. Das würde uns und den Planern das Arbeiten deutlich erleichtern", erklärt Wilfried Wildemann, Geschäftsführer der "WITO Massivhaus- und Baugesellschaft mbH" in Buchholz. Es sei z.B. schwierig, sich mit völlig unterschiedlichen Vorschriften auseinandersetzen zu müssen, wenn man in Niedersachsen, Hamburg oder Schleswig-Holstein bauen möchte. Als Beispiel nennt Wildemann den Prüfingenieur, den in Schleswig-Holstein der Bauherr bezahlen muss - anders als in Hamburg und Niedersachsen. Das schlage schnell mit bis zu 1.500 Euro zu Buche.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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