Brut- und Setzzeit: Jäger dürfen Katzen erlegen
(bc). Streunende Katzen außerhalb von Siedlungen, und das in der Brut- und Setzzeit des Wildes. Das sei ein Problem, darauf weist die Jägerschaft Stade hin. Sie appelliert an alle Katzenbesitzer, besonders darauf zu achten, dass ihre Tiere nicht außerhalb der Ortschaften wildern.
Peter Heinsohn, Vorsitzender der Jägerschaft Stade: "Obwohl Katzen zu Hause gut gefüttert werden, erbeuten sie gern Kleinsäuger, Vögel, Reptilien und andere Kleintiere." Gerne würden vor allem Jungtiere gefangen, da diese leichte Beute seien. Das führe insbesondere während den Brut- und Setzzeiten zu gravierenden Jungtierverlusten. Heinsohn: "Stubentiger dürfen draußen nicht unkontrolliert umherstromern.“
Hintergrund: Jäger dürfen nach dem Bundesjagdgesetz streunende Katzen töten, wenn es dem Schutz vor allem des Jungwildes dient: "Keine Katze wird innerhalb eines Jagdbezirkes wahllos getötet.“ Aber es lasse sich bei allem guten Willen nicht vermeiden, wildernde Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen, so Heinsohn. Eine gesonderte Genehmigung müsse hierzu nicht erteilt werden.
In Niedersachsen dürfen Katzen innerhalb eines Jagdbezirkes erschossen werden, wenn sie sich weiter als 300 Meter vom nächsten Wohngebäude entfernt haben.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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