Landkreis warnt Jugendliche vor Alkoholmissbrauch

Kreisjugendpfleger Kai Schepers (li.) und der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Harburg Carsten Bünger (re.) appellieren zur sommerlichen Festsaison an die jugendlichen Gäste, verantwortlich mit Alkohol umzugehen | Foto: oh
  • Kreisjugendpfleger Kai Schepers (li.) und der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeiinspektion Harburg Carsten Bünger (re.) appellieren zur sommerlichen Festsaison an die jugendlichen Gäste, verantwortlich mit Alkohol umzugehen
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(bim/nw). Jugendliche sollten auf Feierlichkeiten verantwortlich mit Alkohol umgehen, so der Appell von Kreisjugendpfleger Kai Schepers und dem Beauftragten für Jugendsachen der Polizeiinspektion Harburg, Carsten Bünger. Denn zum Ende der Sommerferien beginnt wieder die Zeit der Stadt-, Dorf- und Erntefeste, die von zahlreichen Bürgern besucht werden. Neben den Erwachsenen nutzen erfahrungsgemäß auch zahlreiche Jugendliche die Veranstaltungen, um sich mit Freunden zu treffen, Spaß bei Musik und Tanz zu haben oder einfach nur zu „chillen“.
Das Trinken von Alkohol gehört meist auch dazu.
„Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Jedoch kennen viele ihr Limit nicht“, sagt Carsten Bünger. „Sie trinken zu viel Alkohol und werden durch unangemessenes Verhalten - auch polizeilich - auffällig. Nicht selten enden solche Gelage dann damit, dass die Polizei die Jugendlichen zu ihren Eltern oder gleich ins Krankenhaus bringen muss.“
"Gerade in so genannten 'Mischern' ist hochprozentiger Alkohol versteckt, den Jugendliche ohne die Süße von Cola, Fruchtsaft oder Eistee nicht trinken würden“, ergänzt Kreisjugendpfleger Kai Schepers.
Deshalb bitten die Kreisjugendpflege des Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg Erwachsene und vor allem Eltern zum Schutz der Kinder und Jugendlichen um Folgendes:
Erwachsene sollten Minderjährige nie zum Trinken auffordern
Sie sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Alkohol nur in Maßen trinken
Minderjährigen unter 16 Jahren sollte nicht der Konsum von Bier, Wein und Sekt ermöglicht werden
Jugendliche unter 18 Jahren sollten auf die Gesundheitsgefahr durch den Konsum von hochprozentigen Mischgetränken hingewiesen werden
Wer Alkohol an Minderjährige abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz.
Auch in diesem Jahr werden der Landkreis Harburg und die Polizeiinspektion Harburg wieder gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen, sowohl bei den Jugendlichen auf den Festen als auch bei Alkoholverkaufsstellen im Rahmen von Testkäufen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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