Kein Fahrverbot für Straftäter: Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz lehnt Vorschlag aus Berlin ab
(mum). „Ich lehne den Vorschlag aus Berlin ab. Ein Fahrverbot als eigenständige Hauptstrafe birgt in besonderem Maße die Gefahr einer ungleichen Belastung in sich“, sagt die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne). Sie erteilt damit dem Vorschlag der großen Koalition eine Absage. Künftig soll es Fahrverbote als mögliche Strafe für Diebstahl, Körperverletzung und andere Formen der Alltagskriminalität geben. Das Fahrverbot kann dann nicht mehr nur neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden - also quasi als Nebenstrafe -, sondern auch als selbstständige Hauptstrafe.
„Die Folgen können für den einen erdrückend und sogar existenziell bedrohlich wirken und für den anderen, der sich gut darauf einstellen kann, faktisch wirkungslos bleiben“, so Antje Niewisch-Lennartz. Nicht alle Angeklagten verfügten über einen Führerschein oder ein Fahrzeug. „Dies kann in vergleichbaren Fällen dazu führen, dass in einem Fall ein Angeklagter ein Fahrverbot erhält, hingegen jemand, der keinen Führerschein hat, ausschließlich zu einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe verurteilt werden kann.“
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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