Vom Wahlrecht ausgeschlossen: Behindertenverbände und Politik fordern Reform

Ds Wahlrecht gilt in Deutschland nicht für alle Menschen. Wer komplett unter Betreuung steht, ist davon ausgeschlossen | Foto: Gabi Eder/pixelio
2Bilder
  • Ds Wahlrecht gilt in Deutschland nicht für alle Menschen. Wer komplett unter Betreuung steht, ist davon ausgeschlossen
  • Foto: Gabi Eder/pixelio
  • hochgeladen von Tom Kreib

tk. Buxtehude. Menschen mit Behinderung, die keinen Lebensbereich ohne amtliche Betreuung bewältigen, sind in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen. Trotz vielfacher Forderungen von Sozial- und Behindertenverbänden nach einer Wahlrechtsreform gilt das nach wie vor - auch für die Bundestagswahl im Herbst. Der Bundestagsabgeordnete Sven-Christian Kindler (Grüne) war am Mittwoch zu Gast bei der Lebenshilfe in Buxtehude. Er hält eine Reform des Wahlrechts für notwendig.

Der Hintergrund: Von der "Caritas" über die "Bundesvereinigung der Lebenshilfe" bis hin zum "Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen" wird das Wahlrecht für Behinderte unter Betreuung angemahnt. Das deutsche Wahlrecht verstoße gegen das Völkerrecht. Unter anderem gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Betreuung automatisch mit dem Verlust der Bürgerrechte auf Teilnahme an der Wahl einhergehe, wurde auch schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Der Europarat stellt fest, dass alle Menschen mit Behinderung befähigt werden sollen, zu wählen. Die meisten Nachbarstaaten Deutschlands sind bei diesem Thema weiter.
Eine klare Position bezieht Gisela Fritsch, die seit 20 Jahren bei der Lebenshilfe mit Behinderten arbeitet: "Wenn man behinderten Menschen Politik anhand ihrer Lebenssituation erklärt, dann können sie auch wählen."
Sven-Christian Kindler betont, dass die Grünen an diesem Thema dran bleiben werden. In einem Positionspapier vom Januar 2013 fordern sie, dass dass die UN-Behindertenkonvention endlich auch im deutschen Wahlrecht umgesetzt wird. Kindler: "Alles andere ist diskriminierend." Seine Fraktion werde das Thema in der kommenden Legislaturperiode erneut anpacken.
Der Buxtehuder Lebenshilfe-Geschäftsführer Eckhard Stein sieht nicht nur bei einer Wahlrechtsreform Handlungsbedarf. Für ihn beginnt Diskriminierung schon dort, wo Wahllokale nicht barrierefrei sind. "Es ist erschreckend, wie oft das der Fall ist."
Es gibt keine Zahlen darüber, wie viele behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen, in Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Gisela Fritsch weist auf einen wunden Punkt hin: Immer mehr Senioren stehen für viele Lebensbereiche unter amtlicher Betreuung. Die Zahl derer, die ihre Bürgerrechte nicht mehr wahrnehmen dürfen, wird enorm wachsen.

Ds Wahlrecht gilt in Deutschland nicht für alle Menschen. Wer komplett unter Betreuung steht, ist davon ausgeschlossen | Foto: Gabi Eder/pixelio
Der Bundestagsabgerodnete der Grünen, Sven Christian Kindler (2.v.l.) hat die Lebenshilfe in Buxtehude besucht
Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

Webseite von Tom Kreib
Tom Kreib auf Facebook
Tom Kreib auf Instagram
Tom Kreib auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.