Höhere Zuschüsse für Hörgeräte
Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte hat sich ab 1. Novemberfast verdoppelt. Damit verbessert sich die Versorgung für Schwerhörige. Weiterhin wurde eine deutliche Erhöhung der Leistungsanforderungen an die Hörgeräte bereits im Juli 2013 durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Damit haben schwerhörige Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf einen Festbetrag von 784,94 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bisher lag der Festbetrag bei 421,28 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Gesetzlich Krankenversicherte bekommen künftig ein besseres digitales Gerät für ihre Ohren. Die Hörgeräte müssen demzufolge grundsätzlich die technischen Merkmale Digitaltechnik, Mehrkanaligkeit (mindestens vier Kanäle), Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung sowie mindestens drei Hörprogramme und eine Verstärkungsleistung von mehr als 75 dB aufweisen.
Die Patientinnen und Patienten zahlen für ihr Hörgerät weiterhin einen Eigenanteil von zehn Euro pro Gerät. "Hörgeräteakustiker können zwar selbst entscheiden, welche Geräte sie als Kassengeräte führen. Aber sie müssen auch Modelle anbieten, die der Höhe des Festbetrages entsprechen", sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung des Hörgerätes sowie die Nachsorge werden zusätzlich von den Kassen übernommen.
Die Batterien für den Betrieb der Hörgeräte müssen Versicherte ab dem 18. Lebensjahr wie bisher selbst bezahlen. (Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen)
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