Kfz: Unfall während der Urlaubsfahrt - Was ist zu beachten?

Wenn einer eine Reise tut, kann er was erleben: Leider nicht nur Positives. Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen, auch im Ausland. Was muss man beachten, wenn man im Ferienland einen Unfall hat? | Foto: HUK-COBURG
  • Wenn einer eine Reise tut, kann er was erleben: Leider nicht nur Positives. Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen, auch im Ausland. Was muss man beachten, wenn man im Ferienland einen Unfall hat?
  • Foto: HUK-COBURG
  • hochgeladen von Axel-Holger Haase

(ah). Der Tritt auf die Bremse kommt zu spät: Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck schon ist der Unfall passiert und die Urlaubslaune verflogen. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man sich am Unfallort?

Versicherungsexperten raten vor dem Aussteigen auf jeden Fall eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist dies mittlerweile Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Natürlich sollte auch die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden.

Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der Schadenregulierung zukommt: Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien gegenseitig aus.

Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversicherung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Erst zu Hause reparieren lassen

Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es angenehm, dass man bei Unfällen im europäischen Ausland Schadenersatzansprüche von zu Hause aus geltend machen kann. Alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen Schadenbeauftragten haben, der dies für sie übernimmt. Wer auf das Zusatzmodul Auslandschaden-Schutzversicherung verzichtet hat, kann sich zu Hause an den Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-25 026 00; aus dem Ausland möglich: 0049 40 300 330 300) wenden. Dort ermittelt man mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens den Schadenregulierungsbeauftragten. Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.