Jetzt noch Lohn-Plus sichern
Gleiche Vergütung für Bäcker-Azubis / Abrechnung unbedingt vergleichen
Frühes Aufstehen, Hitze am Backofen, Stress an der Ladentheke: Wer eine Ausbildung in der Bäckerei macht, darf nicht aus Zucker sein. Doch Bäcker-Azubis im Landkreis Harburg können sich jetzt über gleiche Bedingungen beim Lohn freuen. Rückwirkend ab September 2018 sind die Ausbildungsvergütungen in der Branche gestiegen. Damit können Azubis bis zu 650 Euro nachträglich bekommen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. Doch angehende Bäcker und Fachverkäufer müssen sich beeilen: Ein Großteil der Ansprüche kann bereits Ende Juli verfallen. Hintergrund: Das Bundesarbeitsministerium hat die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk im Nachhinein für allgemeinverbindlich erklärt. „Damit hat jeder Azubi einen festen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung als Mindestausbildungsvergütung – auch wenn sein Betrieb nicht tarifgebunden ist. Die Differenz muss der Chef dann für die letzten zehn Monate rückwirkend zahlen. Bei einem angehenden Bäcker im ersten Ausbildungsjahr kann das bis zu 65 Euro pro Monat ausmachen“, erklärt Steffen Lübbert von der NGG Lüneburg.
Seit September liegen die Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk bei 565 Euro pro Monat im ersten, 670 Euro im zweiten und 800 Euro im dritten Jahr. Zum 1. September 2019 steigen die Azubi-Vergütungen erneut – auf dann 615, 700 und 820 Euro.
Der Gewerkschafter rät jetzt allen Auszubildenden in der Region, den letzten Lohnzettel zu prüfen. Eine Nachzahlung wird fällig, wenn in den letzten zehn Monaten weniger gezahlt wurde.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.