Gutes Urteil für Verbraucher: Kreditgebühren unzulässig

Verbraucher, die Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, können den gezahlten Betrag unter Hinweis auf das Gerichtsurteil zurückfordern | Foto: MSR
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(bc). Banken dürfen künftig generell keine Bearbeitungsgebühren mehr für Konsumentenkredite nehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vor wenigen Tagen. Darlehensnehmer haben damit das Recht, die Rückerstattung dieser bereits gezahlten Extra-Gebühren einzufordern - für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge. Die Frage der Verjährung bei älteren Verträgen ist rechtlich noch umstritten.

Banken müssen nun mit Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe rechnen. Nach Angaben der Bundesbank beträgt das Volumen der Verbraucherkredite von 2010 bis 2013 in etwa 175 bis 200 Millionen Euro pro Jahr.

Zum Hintergrund: Bisher war es bei den sogenannten Ratenkrediten in vielen Fällen üblich, dass unabhängig von den Zinsen 1 bis 3,5 Prozent der Kreditsumme sofort bei Auszahlung des Kredits als Bearbeitungs­gebühr fällig wurden. Der BGH hat jetzt festgestellt, dass die Bearbeitung des Darlehnsvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten keine gesonderte Leistung für den Kunden darstellt und deshalb kein zusätzliches Entgelt verlangt werden darf.

Eine seit Jahren andauernde Klagewelle war dem BGH-Urteil vorangegangen. Tausende Kreditnehmer forderten vor Gericht mit Hilfe der Schutzgemeinschaft für Bankkunden ihre Kredit­bearbeitungs­gebühren zurück.

In den Landkreisen Harburg und Stade scheint das Thema viele Bankkunden nicht zu betreffen. Sowohl die Sparkasse Harburg-Buxtehude, die Volksbank Lüneburger Heide als auch die Volksbank Stade-Cuxhaven nimmt seit Jahren keine Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite mehr. Reinhard Dunker, Vorstand der Volksbank Stade-Cuxhaven, dazu: "Schon nach den ersten Urteilen vor den Landgerichten haben wir uns dafür entschieden, die Kreditbearbeitungsgebühren abzuschaffen, den Zinssatz aber trotzdem nicht zu verändern."

Andreas Sommer, Vorstandssprecher der Sparkasse Harburg-Buxtehude, sieht sein Institut zwar nicht betroffen, hält das Urteil aber für nicht nachvollziehbar. Grund: Vor einigen Jahren habe das BGH noch geurteilt, dass in einem Effektivzinssatz die Kreditbearbeitungsgebühr eingerechnet werden müsste und daher implizit die Gebühr für zulässig erklärt, so Sommer. Es sei ein Irrglaube, dass sich künftig insgesamt etwas an den Kreditpreisen ändern werde. Die Kosten würden anderweitig auf die Kunden umgelegt.

• Verbraucher, die Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, können sich an ihr Geldinstitut wenden und den gezahlten Betrag unter Hinweis auf das Gerichtsurteil zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet hierfür auf ihrer Internetseite unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/musterbriefe-finanzen-versicherungen einen Musterbrief an (Kosten: 50 Cent).

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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