Monopol ist gefallen
Vollgutachten auch bei GTÜ und KÜS möglich
Prüforganisationen sind ab sofort bei Vollgutachten und Einzelabnahmen gleichberechtigt. Bisher durften die notwendigen Prüfungen nach § 21 StVZO in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern nur von der DEKRA erstellt werden.
Die bisherige Monopolstellung ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesrats aufgehoben worden, sodass nun beispielsweise auch GTÜ und KÜS Fahrzeugumbauten per Einzelabnahme prüfen und die entsprechenden Vollgutachten erstellen dürfen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.