Zollamt
Viel Ärger für ein bisschen Haut
Die Haut einer Pythonschlange fanden Zöllner kürzlich bei einer Paketabfertigung. Nun steht fest: Die Schlangenhaut fällt unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und darf ohne Genehmigung nicht gehandelt oder eingeführt werden. Beim Zollamt Emden wurde die im Internet bestellte Sendung aus Großbritannien von der Paketempfängerin im Beisein des Zolls geöffnet. Den Zöllnern kamen sofort Zweifel daran, dass die Schlangenhaut frei gehandelt oder eingeführt werden darf. "Meine Kolleginnen...