„Betrüger sind nicht resozialisierungsfähig“
Nach Prozess gegen Ballon-Betrüger Karsten Funk: Ein Interview mit Albert G. Paulisch. (mum). Nur zu 20 Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurden, hat das Amtsgericht Tostedt den Heißluftballon-Betrüger Karsten Funk verurteilt (das WOCHENBLATT berichtete). Möglich wurde das milde Urteil dank eines Deals, den Funks Anwälte mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten. Tausende Kunden, die dem Mann aus Handeloh-Wörme auf dem Leim gegangen sind, haben vermutlich ihr...