Brandstifter von Bütlingen - in der Feuerwehr blühte er auf
thl. Bütlingen. Warum wird ein 17-Jähriger zum Brandstifter? Diese Frage stellen sich derzeit viele Bürger im Hinblick auf den mutmaßlichen Feuerteufel von Bütlingen.
Wie berichtet hat die Polizei am Samstag einen Feuerwehrmann (17) festgenommen, der im Verdacht steht, insgesamt sieben Brände innerhalb von zehn Tagen gelegt zu haben.
"Er war ein Außenseiter, wurde gehänselt und gemobbt", erzählen Jugendliche in Bütlingen über den Inhaftierten. Freunde und Mädchen: Fehlanzeige - heißt es. Zudem soll, wie Nachbarn zu berichten wissen, der Junge darunter gelitten haben, dass sein Vater sich von der Familie getrennt hat. Deswegen soll der mutmaßliche Brandstifter auch psychisch sehr labil gewesen sein. Deswegen wurde statt ins Gefängnis auch in die Psychiatrie gebracht. "Es bestand die Gefahr, dass er sich aufgrund seines Zustandes selbst etwas antut", sagt Polizeisprecher Jan Krüger.
Nur in der Feuerwehr blühte der 17-Jährige auf. Als Mitglied der Einsatzabteilung der Feuerwehr Bütlingen war er bei den Bränden selbst vor Ort und löschte fleißig mit. Die Berichte über die Brandstiftungen postete er auf seiner Facebook-Seite.
In Feuerwehr-Kreisen ist man geschockt, dass der Täter (wieder einmal) einer von ihnen gewesen sein könnte. "Das ist ein Schlag ins Gesicht, den wir erst einmal verdauen müssen", sagt Kreisbrandmeister Dieter Reymers. er warnt allerdings vor einer Vorverurteilung des Jungen und verweist darauf, dass die Polizei nach wie vor auf Hochtouren ermittelt. Nach deren Abschluss werde die Feuerwehr eine umfassende Stellungnahme zu dem Fall abgeben, kündigt Reymers an.
Wer haftet für den Schaden?
Die Schäden der Brandopfer sind über deren Versicherungen abgedeckt. Die Versicherer werden dann versuchen, sich das Geld von dem Täter, wenn er verurteilt ist, wiederzuholen. "Ein 17-Jähriger weiß, was er tut und ist dementsprechend zur Schadensregulierung verpflichtet", erklärt Winsens Amtsgerichtsdirektor Albert G. Paulisch. Da bei den Bränden ein sehr hoher Schaden entstanden ist, bliebe dem Täter nichts anderes übrig, als Privatinsolvenz anzumelden, um jemals von den Schulden wieder herunterzukommen. Die Eltern haften nicht für ihr Kind. "Das wäre nur dann möglich, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das ist bei einem 17-Jährigen aber sehr unwahrscheinlich, weil er ja nicht an die Leine genommen werden kann", so Paulisch.
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