Haftstrafe für Erzieher
thl. Hamburg/Drage. Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten hat das Hamburger Landgericht jetzt einen Erzieher (30) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der Mann, der in einem Kindergarten in Schnelsen beschäftigt war, hatte die ihm vorgeworfenen fünf Taten eingeräumt. Zuvor hatte er in einem kirchlichen Kindergarten in Drage gearbeitet. Auch dort gab es entsprechende Vorwürfe gegen ihn. Das Verfahren wurde seinerzeit jedoch von der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingestellt.
Für viele Eltern unverständlich: Das Gericht verhängte kein Berufsverbot gegen den Angeklagten. Begründung: Laut Bundesgerichtshof sei ein solches Verbot bei Ersttätern ausgeschlossen. Das heißt: Wenn der Pädophile nach seiner Haftzeit wieder auf freiem Fuß ist, darf er sich weiter um Kinder kümmern.
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