Landkreis reagiert auf Protestnote von Tagesmütter-Verein
"Geld für Tagesmütter wird auch bei Corona-Quarantäne weiter gezahlt"
ce. Elbmarsch. "Alle von Ihnen angeregten Punkte sind bereits umgesetzt und eine Vorleistung der Samtgemeinde Elbmarsch ist nicht erforderlich." Das schrieb Reiner Kaminski, Fachbereichsleiter Soziales beim Landkreis Harburg, kürzlich an Heiko Scharnweber, Vorsitzender des Vereins Kinderbetreuung Elbmarsch. Der Landkreis reagierte damit auf die Protestnote, die der Verein Anfang Dezember ans Kreishaus geschickt hatte mit dem Tenor, die Existenz der Tagesmütter sei durch die Corona-Pandemie gefährdet (das WOCHENBLATT berichtete).
Scharnweber und Co. hatten den Kreis aufgefordert, bei einer COVID-19-Erkrankung, die die Schließung einer Betreuungsgruppe zur Folge habe, die Tagesmütter während der Krankheitszeit weiter zu bezahlen. Zudem solle der Kreis zusätzlich anfallende Kosten zur Einhaltung der Hygienebestimmungen übernehmen.
"Glücklicherweise hat es bisher in der Kindertagespflege noch keinen Quarantänefall gegeben", erklärte Reiner Kaminski. Für den Ernstfall habe der Landkreis geregelt, dass bei einer Quarantäne-Anordnung für in der Kindertagespflege Beschäftigte "die Förderleistung für die Dauer der Quarantäne fortgezahlt wird". Die Fortzahlung gelte sowohl, wenn eine Tagesmutter oder Angehörige an COVID-19 erkrankt seien, als auch bei einer Infizierung eines betreuten Kindes.
"Sollten Eltern ihre Kinder vorsorglich aus Sorge vor einer Ansteckung aus der Betreuung nehmen, ist dies für vier Wochen möglich, ohne dass sich dieses auf die Förderleistung auswirkt", so Kaminski weiter. Zudem habe der Kreisausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass alle Personen, die am Stichtag 1. Dezember in der Kindertagespflege tätig waren, eine einmalige Hygienepauschale über 150 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolge spätestens bis zum Ende dieses Monats.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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