Abbau dauert rund 15 Jahre
Atomaufsicht genehmigt Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel

Ging bereits 2011 vom Netz: das Kernkraftwerk Krümmel unweit der Elbmarsch | Foto: ce
  • Ging bereits 2011 vom Netz: das Kernkraftwerk Krümmel unweit der Elbmarsch
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Diese Nachricht dürfte alle Gegner von Atomenergie erfreuen: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein hat jetzt als Atomaufsichtsbehörde offiziell die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel unweit der Elbmarsch genehmigt. 2011 war das Kraftwerk auch aufgrund mehrerer technischer Pannen vom Netz genommen worden. 

Für Schlagzeilen hatte Krümmel unter anderem gesorgt, als es zwischen 1990 und 2009 eine starke Häufung von Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch gab. Viele Einwohner der Region führten dies auf die Nähe zum Kraftwerk zurück (das WOCHENBLATT berichtete).

Bereits 2015 hatte der Energiekonzern Vattenfall als Betreiber von Krümmel den Rückbau beim MELUND beantragt. Bis zur endgültigen Entscheidung dauerte es unter anderem so lange, weil unabhängige Sachverständige und die Genehmigungsbehörde insgesamt über 1.000 Seiten an Antragsunterlagen sichten mussten. 

Über 1.000 Seiten an Antragsunterlagen gesichtet

„Der Atomausstieg in Krümmel schreitet voran. Mit der erteilten Genehmigung geht der ehemals größte Siedewasserreaktor der Welt in die Abbauphase. Die Betreibergesellschaft Vattenfall hat die Antragsstellung sicherheitsgerichtet und konstruktiv vorangebracht. Genau diese Herangehensweise wird auch den sicheren Abbau des Kernkraftwerks gewährleisten", erklärte Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt. "Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen auf der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten.“

Die Abbauarbeiten in Krümmel werden laut dem MELUND voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Erste vorbereitende Maßnahmen gab es bereits im Nachbetrieb. So wurden zum Beispiel die Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Krümmel gebracht und die umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.
Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Für das Genehmigungsverfahren verlangt das Land vom Betreiber Vattenfall eine Gebühr in Höhe von einer Million Euro.

Der Genehmigungsbescheid für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks umfasst die gesamte Abbauphase bis hin zum Ende der atomrechtlichen Überwachung. Hierzu zählt auch die Neuregelung der zulässigen radioaktiven Ableitungen (Luft und Wasser) sowie der Umgang mit schwach- und mittelradioaktiven Stoffen. Die Ableitungswerte wurden gegenüber den bisherigen Werten teilweise deutlich reduziert und unterschreiten damit die gesetzlichen Grenzwerte.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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