Elbmarscher Christdemokrat prangert Seniorenbeiratssatzung der Samtgemeinde an: Verstoß gegen das Grundgesetz?
ce. Elbmarsch. Hat die Samtgemeinde Elbmarsch mit ihrer jetzt vom Rat beschlossenen Seniorenbeiratssatzung gegen das Grundgesetz verstoßen und sogar Menschenrechte verletzt? Das jedenfalls behauptet der Marschachter Christdemokrat Dr. Jörn Lütjohann, der das Regelwerk von der Kommunalaufsicht des Landkreises Harburg prüfen lässt.
Hintergrund: In der vom Rat verabschiedeten Satzung für den Seniorenbeirat - einer Interessenvertretung der älteren Menschen in der Region - wurde festgelegt, dass Mitglieder des Gremiums "nicht Mitglieder im Rat der Samtgemeinde und in den Räten der Mitgliedsgemeinden, Vorsitzende in den Orts- und Kreisverbänden sowohl der örtlichen Parteien als auch der Wohlfahrtsverbände sowie Mitarbeiter der Verwaltungen" sein dürfen. Die Stellvertreter der jeweiligen Verbände seien - so Lütjohann - dagegen wählbar. Er sieht die Vorschrift als "verfassungsrechtlich bedenklich" an und die Wählbarkeit der Vize-Vorstände als Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach unter anderem "niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" dürfe. Für den Ausschluss der Partei- und Verbandschefs als Kandidaten für den Seniorenbeirat gebe es "keinen Rechtfertigungsgrund".
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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