Ausweisung von Tempo-30-Zonen
Gruppe Grüne/Piraten fordert mehr Verkehrssicherheit in der Elbmarsch

Dr. Malte Jörn Krafft von der Gruppe Grüne/Piraten im Elbmarscher Samtgemeinderat | Foto: Waldemar Krause
  • Dr. Malte Jörn Krafft von der Gruppe Grüne/Piraten im Elbmarscher Samtgemeinderat
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Die Samtgemeinde Elbmarsch soll die „neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für mehr Sicherheit durch Tempo 30 nutzen“. Das fordert Dr. Malte Jörn Krafft im Namen der Gruppe Grüne/Piraten im Samtgemeinderat in einem Antrag, den er jetzt an die Verwaltung gerichtet hat. 

Mit seiner Zustimmung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung - so Krafft - habe der Bundesrat kürzlich "den Weg für mehr Flexibilität der Kommunen bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen frei gemacht". Diese Möglichkeiten müssten nun für die Sicherheit der Bürger - insbesondere der Kinder - im Straßenverkehr genutzt werden. Die Gruppe Grüne/Piraten fordert daher die Verwaltung auf, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, welche Straßen oder -abschnitte als besonders stark frequentierter Schulweg, in der Nähe von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen oder als „Lückenschluss“ zwischen vorhandenen Tempo-30-Zonen für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Betracht kommen.

Zudem solle die Verwaltung geeignete Möglichkeiten schaffen, damit Bürger ohne großen bürokratischen Aufwand auf Straßen aufmerksam machen können, wo aus ihrer Sicht ein Tempolimit von 30 km/h sinnvoll wäre. 

Durch die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung hätten Kommunen mehr Möglichkeiten zur Steuerung des Straßenverkehrs, begründet die Gruppe ihren Antrag. Die Städte und Gemeinden könnten künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung bei ihren Temporegelungen berücksichtigen. Das gelte auch, wenn es um innerörtliche Landes- oder Bundesstraßen gehe. "Die von vielen Kommunen - unabhängig von der parteipolitischen Prägung - geforderte grundsätzliche kommunale Entscheidungsfreiheit über die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h besteht zwar nach wie vor nicht, gleichwohl sind die Gründe, aus denen diese Höchstgeschwindigkeit festgesetzt werden kann, erheblich ausgeweitet worden", so Malte Jörn Krafft. "Davon gilt es im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auf unseren Straßen Gebrauch zu machen. Dabei ist von hoher Bedeutung, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihrerseits Vorschläge für die Ausweisung von Tempo-30-Zonen zu machen."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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