Messerstecher ist schuldunfähig
Tödliche Messerattacke in Fredenbeck: Täter muss in die Psychiatrie
Diese tödliche Messerattacke erschütterte im April Fredenbeck: Ein 42-jähriger Wohnungsloser erstach einen Familienvater (45) an dessen Haustür. 16 Messerstiche trafen das Opfer, das vom Täter offenbar zufällig ausgewählt wurde. Jetzt fällte das Landgericht Stade ein Urteil: Der Angeklagte wird in die Psychiatrie eingewiesen. Er ist laut Gutachter schuldunfähig und kann für die Tat, die vom Gericht als Totschlag gewertet wird, nicht strafrechtlich belangt werden.
Zeugin der brutalen Bluttat war damals die 13-jährige Tochter des Opfers. Sie hatte dem Täter die Tür geöffnet und ihren Vater gerufen. Der aus Armenien stammende Wohnungslose hatte wohl an der Tür geklingelt, weil er den Wagen seines Bekannten vor dem Haus stehen sah. Beide kannten sich wohl, weil das Opfer zuvor dem Täter geholfen haben soll, in Deutschland zurechtzukommen. Denn dem Armenier war es nicht gelungen, hierzulande Fuß zu fassen. Dabei spielte offenbar die fortschreitende psychische Erkrankung eine große Rolle.
Der Armenier lebte von seiner Frau getrennt, musste die gemeinsame Wohnung verlassen und war in einem Wohnheim untergebracht. Dort installierte er u.a. Kameras, weil er sich in seinem psychischen Wahn verfolgt fühlte. Vor seiner Messerattacke hatte er sich in einem Supermarkt die Tatwaffe, ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, gekauft. Dass die tödlichen Messerstiche den Familienvater trafen, soll laut Gericht Zufall gewesen sein. Möglicherweise hätte die Tat verhindert werden können, wenn der 42-Jährige rechtzeitig in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung untergebracht worden wäre.
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