Die Windkraft bleibt weiterhin umstritten: Kreistag beschließt neues Raumordnungsprogramm
jd. Stade. Gut Ding will Weile haben: Fast drei Jahre feilten Planer und Politiker im Landkreis an dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Jetzt endlich ist das umfangreiche Text- und Kartenwerk, das kreisweit als Grundlage für die Nutzung von Flächen dient, vom Kreistag abgesegnet worden. Im RROP ist festgelegt, wie sich die räumlichen Strukturen in den kommenden Jahren entwickeln sollen. Gegen die bisherigen Entwürfe gab es seitens der Bürger und der Kommunen immer wieder Einwände. Rund 500 Stellungnahmen von privater und öffentlicher Seite mussten abgearbeitet werden. Die strittigsten Fragen waren der Bodenabbau und die Ausweisung der Windenergie-Vorranggebiete.
An der Windkraft schieden sich bis zuletzt die Geister: Die Diskussion ging vor allem die Ausweisung eines Windparks in Essel (Gemeinde Kutenholz). Vor Ort war sich die Politik quer durch die Fraktionen einig, dass zusätzliche Windräder die Region um Kutenholz über Gebühr belasten. Im Vorfeld wurde von einigen Kreistagsabgeordneten aus dieser Ecke vergeblich gefordert, die geplanten Esseler Rotoren wieder aus dem RROP herauszunehmen. Diese Politiker gehörten am Ende zum Kreis derjenigen, die der Neuauflage des RROP ihre Zustimmung verweigerten. Von den 45 anwesenden Kreistagsmitgliedern votierten 29 für die neuen Vorgaben zur Raumplanung, zehn sagten nein und sieben enthielten sich.
Zu den Nein-Sagern gehörte die Fraktion der Grünen. Den Politikern der Öko-Partei passte vieles nicht im Raumordnungsprogramm. Sie kritisierten unter anderem die Ausweisung eines Kohlekraftwerkes in Stade, das Festhalten an den Planungen für die A20 und die Heraufstufung des Agathenburger Flugplatzes zum Verkehrslandeplatz. Weitere Gründe für die Grünen, das RROP abzulehnen, sind die Windkraft-Vorrangflächen in Daensen und Deinste. Dort sei bei den Planungen die mögliche Gefährdung der Uhu-Vorkommen nicht berücksichtigt worden.
Insgesamt sind im Landkreis Stade 17 Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen, die eine Gesamtfläche von 1.900 Hektar umfassen. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der Landkreisgebietes. Die Abgrenzung der Windkraft-Flächen erfolgt nach einem einheitlichen Kriterien-Katalog, der vom Planungsamt des Landkreises erarbeitet worden ist. So ist zu Siedlungen ein Abstand von 800 Metern einzuhalten.
• Das RROP ist für die Städte und Gemeinden im Landkreis rechtlich bindend. Die örtlichen Bauämter müssen bei ihren Bauleitplanungen die Vorgaben des RROP beachten.
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