Schmale Straße im Wohngebiet auf der Stader Geest wird regelmäßig zugeparkt
"Nadelöhr" ist ein beliebter Parkplatz

Parken erlaubt oder verboten? Insbesondere in Wohngebieten ist Augenmaß gefragt | Foto: sb
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sb. Kutenholz. Mit dem Augenmaß ist das so eine Sache. Zurzeit streckt so mancher seinen Arm lang aus, um den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern korrekt einzuhalten. Auch beim Möbelkauf hat sich sicherlich jeder schon mal verschätzt und zuhause festgestellt, dass das neue Regal einfach nicht in die vorgesehene Zimmerecke passt. Beim Parken auf der Straße ergibt sich bei fehlendem Augenmaß folgendes Problem: Hat der Durchfahrtsverkehr noch genug Platz, wenn ich mein Auto auf der Fahrbahn abstelle? Und was ist hier eigentlich erlaubt?

Dass bei diesen Fragen oft Unklarheit herrscht, davon kann WOCHENBLATT-Leser Helmut R. (Name von der Redaktion geändert) ein Lied singen. Er wohnt auf der Stader Geest in der Samtgemeinde Fredenbeck in einem Wohngebiet. Zu seinem Grundstück, das sich am Ende einer Sackgasse befindet, führt eine einspurige Straße mit einer Breite von 4,80 Metern.

Trotz dieses "Nadelöhrs" wird auf dem Straßenabschnitt gern geparkt - regelmäßig stehen dort nicht nur Pkw, sondern auch Transporter oder Fahrzeuge mit Anhänger. "Dann kommt zu meinem Grundstück kaum noch ein anderes Fahrzeug durch", empört sich R. Für ihn ist die Situation besonders prekär: Der Rentner ist schwerbehindert und größtenteils auf einen Rollstuhl angewiesen. Mehrmals wöchentlich wird er mit dem Taxi abgeholt und zu Ärzten und Therapeuten gefahren. Wenn das Taxi zu seinem Grundstück nicht durchkommt, ist es Essig mit dem Arzttermin.

Helmut R. fühlt sich hilflos und im Stich gelassen. "Wenn ich bei der Polizei anrufe, erfahre ich, dass diese nur für den fließenden Verkehr zuständig ist. Wenn ich in Fredenbeck im Rathaus anrufe, passiert gar nichts."
Wie ist die Rechtslage? Das WOCHENBLATT hat beim Stader Polizei-Pressesprecher Rainer Bohmbach nachgefragt. "Generell gibt es beim Parken auf der Straße kein Schwarz und kein Weiß", sagt er. "Man muss immer den Einzelfall betrachten und kann je nach konkreter Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen."

Grundsätzlich ist innerorts das Parken auf der Straße erlaubt. Vo-raussetzung ist, dass der Verkehr dabei nicht wesentlich behindert wird. "An engen und unübersichtlichen Straßenstellen ist bereits das Halten verboten", erläutert Bohmbach. "Beim Halten muss so viel Platz bleiben, dass die Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite - laut Straßenverkehrsordnung sind das 2,55 Meter - zuzüglich einem halben Meter Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Rechnerisch ergibt sich also eine verbleibende Fahrbahnbreite von 3,05 Meter."

Ein Parkverbot gilt zudem fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstückszufahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber von Grundstückszufahrten sowie vor Bordsteinabsenkungen, um gehbehinderten Menschen eine Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Das haben wir alles einmal in der Fahrschule gelernt. Deshalb gelten diese Verbote auch ohne Verbotsschild.
Wird der Verkehr durch Falschparker behindert, ist primär das Ordnungsamt zuständig, so Bohmbach. "Die Polizei wird hier grundsätzlich erst tätig, wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist oder bei dringenden Fällen nicht rechtzeitig einschreiten kann." Je nach Situation werde dann versucht, die Lage vor Ort mit den Beteiligten zu klären. "Sollten Rettungswege zugeparkt sein, könnte auch ein Abschleppen oder Umsetzen in Frage kommen. Für diese Kosten muss im Nachhinein der Verursacher aufkommen."

Zurück zu Helmut R. Die Straße, in der er wohnt, ist 4,80 Meter breit. Wird dort beispielsweise ein VW Golf mit einer Breite von 1,80 Metern ordentlich am Straßenrand abgestellt, bleiben drei Meter für die Durchfahrt übrig. Das wäre laut Aussage des Polizeisprechers gerade noch okay. Ein Ford Transit ist mit einer Breite von 2,30 Metern schon ein größeres Hindernis. Für ihn gilt Halteverbot, weil neben ihm für andere Fahrzeuge nur eine Lücke von 2,50 Meter bliebe. Da mag der 1,80-Meter-Golf mit viel Vorsicht vielleicht noch dran vorbeikommen. Für ein größeres Taxi, einen Rettungswagen oder gar ein Feuerwehrauto reicht das jedoch nicht. All das setzt zudem voraus, dass ganz dicht am Fahrbahnrand geparkt wird.

Auf WOCHENBLATT-Nachfrage verspricht Ralf Handelsmann, Samtgemeinde-Bürgermeister von Fredenbeck, eine gründliche Recherche des Sachverhalts und verspricht, in den kommenden Tagen regelmäßig bei Helmut R. vorbeifahren und die Parksituation prüfen zu lassen. Generell sagt er: "Wenn es Probleme mit Falschparkern gibt, leiten wir das zunächst an die Polizei weiter. Denn anders als in Städten wie Stade oder Buxtehude haben wir in der Samtgemeinde keine Ordnungsbeamten. Ist ein Dauerproblem nicht anders zu beheben, versuchen wir, über die nächste Verkehrsschau des Landkreises zu einer Lösung zu kommen."

Ralf Handelsmann appelliert an alle Bürger, Parkverstöße nicht nur zu melden, sondern auch per Handyfoto mit Kennzeichen zu dokumentieren. Denn häufig seien die Falschparker schon wieder verschwunden, wenn die Polizei vor Ort ist. "Dann können wir leider nichts mehr machen." Derzeit gehen im Fredenbecker Rathaus häufig Beschwerden von Bürgern über "wild" geparkte Fahrzeuge, vor allem Transporter, ein. "Das ist insbesondere auf der Umleitungsstrecke in Fredenbeck durch das Wohngebiet ein Problem."

Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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