In Fredenbeck werden drei nicht mehr benötigte Spielplätze aufgegeben
Wohnhaus statt Wippe?
sb. Fredenbeck. Zurzeit verfügt die Gemeinde Fredenbeck über elf öffentliche Spielplätze. Die Zahl soll jetzt reduziert werden. Die Spielplatzflächen Am Beck, Am Surbroock und Im Mühlenfeld werden laut Ratsbeschluss aufgehoben.
Dem Beschluss waren mehrjährige gründliche konzeptionelle Überlegungen vorausgegangen. Hintergrund: Früher war laut Baugesetzbuch in jedem Neubaugebiet ein Spielplatz vorgesehen. Aber: "Seit einigen Jahren ist man klüger geworden und dazu übergegangen, dass Spielplätze in erreichbarer Nähe liegen sollen", erklärt der Fredenbecker Samtgemeinde-Bürgermeister Ralf Handelsmann. Denn das Nutzerverhalten habe sich geändert: Sandkiste, Trampolin etc. sind heute gerade in Wohnsiedlungen in vielen Privatgärten vorhanden. Daher macht es laut Verordnung keinen Sinn, "öffentlich das Gleiche an Spielgeräten vorzuhalten".
In Fredenbeck hat es mit Eltern-Bürgerbeteiligung seit 2015 konzeptionelle Überlegungen gegeben, wie Spielplätze ausgestattet werden sollten. "Im Kern war man sich einig, dass es statt der früheren 08/15-Spielplätze lieber besondere Themen- und Altersgruppenspielplätze geben soll, die dann auch besser ausgestattet werden", sagt der Verwaltungs-Chef. "Gewünscht wurden beispielsweise Spielplätze, die für die Jüngsten ein gutes Angebot bieten. Andere Anlagen sollten ganz bewusst für die etwas älteren Kinder gedacht sein. Im Rahmen dieses Konzeptes sind seitdem mehrere Spielplätze komplett neu bestückt worden bzw. hat es Teilsanierungen gegeben."
Im Fredenbecker Haushalt wird jedes Jahr eine Summe von 20.000 Euro vorgehalten, um den Standard der Spielplätze zu halten und für Ersatz zu sorgen. Beim Spielplatz Am Ackerkamp stehen aus diesem Konzept heraus in diesem Jahr noch Arbeiten mit Mitteln aus dem Vorjahr an.
"Die Folge der Grundsatzüberlegungen war aber immer, dass wir objektiv betrachtet nicht mehr alle vorhandenen Spielplätze brauchen", erklärt Ralf Handelsmann. "Bei Neubaugebieten werden wir gegebenenfalls dennoch neue Plätze schaffen."
• Bei den drei aufzugebenden Spielplätzen besteht die Möglichkeit der Wohnbebauung. Hierfür ist allerdings eine Änderung der Bebauungspläne erforderlich.
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