War der Feuerwehr-Einsatz zu teuer?
thl. Salzhausen/Lüneburg. Ist die Feuerwehr mit unnötig vielen Einsatzkräften ausgerückt um ein Menschenleben zu retten? Um diese Frage ging es jetzt vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht. Die Antwort: "Ja, aber nur in geringen Teilen." Hintergrund: Ein Pkw-Fahrer war in der Neujahrsnacht 2012 sturzbetrunken mit seinem Wagen in Lübberstedt erst durch zwei Garten gepflügt und anschließend an einer Hauswand zum Stehen gekommen. Der Trunkenbold (2,39 Promille intus) wurde dabei lebensgefährlich verletzt und im Wrack seines Fahrzeugs eingeklemmt. Die Feuerwehren aus Lübberstedt und Egestorf rückten an und retteten ihm das Leben.
Darüber war der Mann auch froh. Weniger gefreut hat er sich allerdings über die Rechnungen, die ihm wenig später von den Samtgemeinden Salzhausen und Hanstedt sowie vom Landkreis Harburg ins Haus flatterten. Während er die Summe von 518 Euro von der Samtgemeinde Salzhausen noch akzeptierte und bezahlte, ging er gegen die Forderungen aus Hanstedt (574,14 Euro für Einsatzfahrzeuge und -kräfte) und des Landkreises (216,78 Euro für den Einsatz des Rüstwagens) gegen an und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Begründung: Es waren zu viele Retter zu lange im Einsatz. Immerhin sei er schon nach rund einer Viertelstunde aus dem Wagen befreit gewesen und in ein Krankenhaus gekommen. Der gesamte Einsatz wurde aber mit 1,5 Stunden berechnet. Übersetzt heißt das: Die Feuerwehr hat unnötige Kosten verursacht.
Heiko Witte, Ortsbrandmeister der Feuerwehr Egestorf, verteidigte den Personalaufwand. Drei Fahrzeuge seien bei einem Unfall mit eingeklemmter Person normal. Das Personal habe man vor Ort auch gebraucht um die Straße zu sperren, das Unfallopfer zu retten, die Einsatzstelle auszuleuchten und die eingedrückte Hauswand abzustützen.
Das Problem: Nach dem zum Unfallzeitpunkt gültigen Brandschuzgesetz dürfen Gemeinden für die Rettung von Menschenleben keine Kosten geltend machen. Deswegen machte die Richterin den Vorschlag, die Hilfszeit für die fünf Einsatzkräfte, die den Verunfallten aus dem Fahrzeug befreiten, anteilig herauszurechnen. Gleiches gelte für ein Einsatzfahrzeug. Dadurch würden sich die Rechnungen um insgesamt 64,62 Euro reduzieren.
Während die Anwältin des Klägers kurz überlegte, darüber mit ihrem Mandanten, der selbst nicht zum Prozess erschienen war, zu sprechen, schaltete sich die Lebensgefährtin des Mannes empört ein: "Das Volksfest hier hätten wir uns sparen können Das bisschen kann ich dann auch noch bezahlen." Muss sie aber dann doch nicht: Denn die Richterin urteilte den Vergleichsvorschlag aus.
Olaf Muus, der in seiner Eigenschaft als Samtgemeindebürgermeister aus Hanstedt vor Ort war, hofft, dass der Kläger nach dem Urteil nicht noch in die nächste Instanz zieht: "Ich hätte dem Vergleich zugestimmt. Denn wenn wir dauernd zum Gericht müssen, kommt das allen viel teurer."
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