Ärger mit dem China-Bier: Was passieren kann, wenn man als Kunde irrtümlich eine Einweg-Glasflasche erwirbt

Nicht jeder Automat "schluckt" die Einweg-Bierflasche. Hier klappt es schließlich
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(jd). Seit 2003 sind in Deutschland Einweg-Getränkeverpackungen pfandpflichtig - auch mit der Absicht, das bewährte Mehrweg-System mit den klassischen Pfandflaschen zu stärken. Dieses Ziel ist klar verfehlt worden: Der Marktanteil von Mehrwegflaschen liegt bereits unter 40 Prozent und schrumpft weiter, obwohl die Vorgaben für die Wegwerf-Flaschen verschärft wurden. Die Regeln sind aber recht verwirrend. Wie schnell man zur falschen Flasche greifen kann, zeigt sich am Beispiel von WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann: Er geriet unfreiwillig in die Fänge des deutschen Pfandsystems. Seine Geschichte:

Angefangen hat alles mit meiner "Schmacht" auf ein Feierabend-Bierchen, als ich meine Frau beim abendlichen Einkauf begleitete. Im Regal lächelte mich ein "Tsingtao-Beer" an. Der Gerstensaft aus dem fernen China gehört zu meinen Lieblingssorten. Die Bier-Brautradition im Reich der Mitte wurde 1903 begründet, als die Stadt Tsingtao eine Kolonie des deutschen Kaiserreichs war. Bei Bier greife ich bewusst zur Glasflasche - aus Umweltgründen: Bislang hatte ich immer im Hinterkopf, dass zumindest beim Bier Glasflaschen gleichbedeutend mit Mehrwegflaschen sind.

Doch weit gefehlt: Als ich die Flasche wieder ganz umweltbewusst dem Mehrweg-Kreislauf zuführen wollte, streikte der Pfand-Automat: Mein "Tsingtao" wurde im Eingabefach wieder retour befördert. Nach rund zehn weiteren Versuchen gab ich es auf und fuhr zum nächsten Markt. Dort spielte sich das gleich Drama ab. Es wäre sicherlich sinnvoll, es dort zu versuchen, wo ich das Bier gekauft habe, dachte ich mir dann. Doch Alzheimer lässt grüßen: Ich konnte mich nicht mehr erinnern, in welchem Laden das war.

Beim näheren Betrachten des Etiketts stellte ich schließlich fest: Darauf prangt das Logo der "Deutschen Pfandsystem GmbH" (DPG). Ich habe also irrtümlich eine Einweg-Glasflasche erworben. Dass die nicht jeder Automat akzeptiert, liegt an den Fallstricken der Verpackungsverordnung: Zwar muss jeder Laden, der Einwegflaschen und Getränkedosen verkauft, diese grundsätzlich wieder zurücknehmen, auch wenn bestimmte Marken nicht im Sortiment sind. Doch es gibt ein kleines Aber: Das Rücknahmesystem unterscheidet nach Material.
Genau da liegt mein Problem: Geschäfte, die keine pfandpflichtigen Einweg-Glasflaschen in den Regalen haben, müssen diese auch nicht annehmen.

Entsprechendes gilt für Plastikflaschen oder Dosen. Wieder bin ich um eine Erkenntnis reicher: In Deutschland wird von den Behörden gern alles bis ins Detail geregelt. Aber es wird auch gern eine Ausnahme gemacht, wenn die Lobbyisten nur laut genug schreien.

Meine Flasche bin ich am Ende nach einem Tipp aus dem Bekanntenkreis doch noch losgeworden: Der Discounter mit dem blau-gelben Logo vertreibt auch Einwegflaschen. Mein Fazit: Ich werde künftig noch genauer auf das Etikett schauen.

Verbraucher zahlt für das System

Der Verbraucher zahlt beim Kauf einer Getränkedose oder einer Einwegflasche 25 Cent Pfand. Gibt er die leeren Dosen oder Flaschen zurück, bekommt er die 25 Cent vom Händler wieder. Das klingt simpel, ist es aber nicht: Hinter dem deutschen Pfandsystem steckt ein Riesen-Wasserkopf. Bei der Verwaltung des Mülls - was anderes sind Einwegverpackungen ja nicht - verdienen zahlreiche Firmen ordentlich mit.
Die Hersteller müssen Pfandkonten führen, aus denen die Händler die verauslagten Pfandzahlungen erstattet bekommen. Sogenannte Clearing-Dienstleister sorgen für die Abrechnung, die abgegebenen Pfandflaschen und -dosen werden in Zählzentren erfasst. Für diesen Service müssen Hersteller und Händler zusätzlich zahlen. Die Kosten für das aufwendige Prozedere bekommt am Ende der Verbraucher aufgebrummt.

Nicht jeder Automat "schluckt" die Einweg-Bierflasche. Hier klappt es schließlich
Ist leider nur eine Einweg-Flasche: Bier aus China | Foto: jd
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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