Behördenpost nach 20 Jahren: WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann erhielt ein "leicht verspätetes" Schreiben
Dass sich der Amtsschimmel eher gemächlich als im Galopp bewegt, erlebe ich bei meiner Arbeit tagtäglich. Manchmal mutiert Behördengaul aber zur Schnecke: Kürzlich erhielt ich Post aus dem Rathaus meines Heimatortes Cuxhaven. Die Sache, um die es geht, liegt allerdings länger zurück - und zwar mehr als 20 Jahre!
Als die Stadt Cuxhaven mich jetzt aufforderte, meinen Gewerbebetrieb abzumelden, musste ich im Gedächtnis kramen. Es dämmerte mir: Für einen kurzfristigen Studenten-Job hatte ich in den 1980er Jahren einen Gewerbeschein beantragt. 1994 verlegte ich dann meinen Hauptwohnsitz von Cuxhaven in den schönen Landkreis Stade.
Jetzt, rund zwei Jahrzehnte später, hat eine emsige Sachbearbeiterin offenbar einen Blick ins Melderegister geworfen - und siehe da: der Dammann wohnt gar nicht mehr in Cuxhaven, ist aber noch mit einem Kleingewerbe eingetragen. Das sei nicht zulässig, schreibt die gute Frau: Mein Gewerbe sei an den Hauptwohnsitz gebunden. Gemäß Gewerbeordnung hätte ich meine Tätigkeit spätestens 1994 offiziell abmelden müssen. Meine Reaktion: gar keine. Ich dachte mir, wenn man sich so lange Zeit lässt, kann es nicht so wichtig sein.
Weit gefehlt: Vier Wochen später folgte das nächste Schreiben - deutlich unfreundlicher formuliert. Frei nach dem Motto "Eile mit Weile" ließ ich das beigefügte Formular unausgefüllt auf dem Schreibtisch liegen. Nun kam es knüppeldick: Per Zustellungsurkunde erhielt ich das ultimative Drohschreiben. Man gab mir eine Galgenfrist von zwei Wochen. Sonst werde mein Gewerbe von Amts wegen abgemeldet. Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, wurde mir ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro angedroht.
Ich staunte nur: Aha, die Behörde kann den Vorgang also von sich aus erledigen. Stempel drauf, Akte zu. Warum dann die Briefe nach 20 Jahren? Eine rationale Erklärung finde ich nicht: Vielleicht ist die Sachbearbeiterin strafweise dazu verdonnert worden, alte Akten aufzuarbeiten. Ich kleiner Bürger darf es ausbaden.
Eigentlich habe ich im Moment gar keine Zeit, die Gewerbe-Abmeldung auszufüllen. Vielleicht sollte ich die Dame in der Behörde bitten, meine Frist zu verlängern - am besten um 20 Jahre.
Jörg Dammann
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