"Fühle mich als Deutscher" - In Deutschland geboren: Junger Syrer sieht sich ungerecht behandelt

Chidir D. will gern Deutscher werden, darf es aber (noch) nicht | Foto: jd
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jd. Stade/Harsefeld. Das deutsche Ausländerrecht ist eine schwierige Materie. Betroffene können oftmals nicht verstehen, warum sie in vielerlei Hinsicht schlechter gestellt sind als Bundesbürger - gerade wenn sie schon lange hier leben. Die Geschichte eines jungen Mannes aus Harsefeld zeigt, dass die komplizierte Gesetzeslage zu folgenreichen Missverständnissen führen kann. Das WOCHENBLATT begleitete den 19-jährigen Syrer, der Kritik an der Ausländerbehörde übt, mit aufs Amt. Der Landkreis hatte unsere Zeitung eingeladen, in diesem konkreten Fall einmal hinter die Kulissen zu schauen.

Chidir D. ist in Deutschland geboren, seine Eltern kamen bereits 1995 aus Syrien hierher. Sie stellten einen Asylantrag. Der wurde abgelehnt - nicht zuletzt, weil sie ihre Herkunft zunächst verschleierten und Angaben nicht nachprüfbar waren. Eine Abschiebung war wegen fehlender Papiere nicht möglich. So erhielt die Familie den niedrigsten Aufenthaltsstatus - die Duldung. Das änderte sich erst 2012: Da war der Bürgerkrieg in Syrien ausgebrochen und Chidir bekam mit seinen Eltern und Geschwistern eine jeweils auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Daran geknüpft war die Verpflichtung, den Wohnsitz im Landkreis Stade zu nehmen.

Für Chidir ist das Ganze schwer nachvollziehbar: "Ich bin hier geboren, zur Schule gegangen, spreche deutsch - und fühle mich als Deutscher. Ich will den deutschen Pass und endlich selbst entscheiden, wo ich wohne." Beim Gespräch in der Ausländerbehörde macht Chidir seinem Unmut Luft. Der junge Mann ist zornig - aus einem bestimmten Grund: Nach Kontroversen mit seinem Lehrherrn war die Ausbildungsstelle im Kreis Stade futsch. Der junge Mann fand eine Firma in Nordhorn, wo er seine Lehre hätte fortsetzen können.

Doch die Beschränkungen in seinem Aufenthaltstitel haben nach seiner Ansicht verhindert, dass er den neuen Job antreten konnte. Auch seine Mutter ärgert sich: "Da möchte ein junger Mensch arbeiten und die Behörden legen ihm Steine in den Weg." In den Augen der Familie D. ist die Stader Ausländerbehörde der "Buhmann".

Doch in diese Rolle will Kreis-Dezernentin Nicole Streitz, der die Ausländerbehörde unterstellt ist, ihr Amt nicht drängen lassen: Sie bat Chidir zum klärenden Gespräch ins Kreishaus - gemeinsam mit dem WOCHENBLATT-Redakteur. Mit ihrer "Transparenz-Offensive" will Streitz deutlich machen: Die Entscheidungen ihrer Behörde basieren auf Recht und Gesetz - der oftmals bemühte "Ermessensspielraum" sei hier nicht gegeben. Zugleich möchte Streitz signalisieren: Jeder Fall werde ernst genommen und nicht nur als Aktenzeichen behandelt.

Aber was lief schief in Chidirs Fall? "Er hat in einem Formular sein Kreuz an einer falschen Stelle gemacht", bringt Streitz es auf den Punkt. Seine Aufenthaltserlaubnis lief ab, ein neuer Antrag musste gestellt werden. Doch Chidir kreuzte stattdessen an, dass er eine Niederlassungserlaubnis beantragt - der höchste Status im Aufenthaltsrecht. Die Sachbearbeiterin wies ihn darauf hin, dass er derzeit laut Gesetz keinerlei Chance habe, diesen Status zu erhalten. Da er sich nicht von seinem Vorhaben abbringen ließ, griff die übliche Vorgehensweise: Chidir erhielt lediglich ein Papier, das seinen Aufenthalt zunächst auf drei Monate befristet.

Beim Treffen in ihrem Büro machte Streitz noch einmal deutlich: Chidirs Antrag auf unbefristete Niederlassung habe keine Erfolgsaussichten. Das Gesetz schreibe eine Mindest-Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vor - gerechnet ab 2012. Ausnahmen seien nicht möglich. Er solle bis 2017 warten, so Streitz. Doch wie junge Menschen so sind: Gute Ratschläge werden nicht immer angenommen.

KOMMENTAR:

Chidirs Ärger ist nachvollziehbar: Er ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Dieses Land ist seine Heimat, doch bislang darf er nicht Bürger dieses Staates werden. Ich kann aber auch die Ausländerbehörde verstehen: Da kommt ein junger Mann und will mit trotzigem Auftreten Rechte einfordern, die ihm beim besten Willen (noch) nicht zugestanden werden können.

Was ich aber weder verstehen noch nachvollziehen kann: Warum hat der Gesetzgeber das Ausländerrecht so gestaltet, dass keine Ausnahmen möglich sind? Hier muss unbedingt reagiert werden, denn Chidir ist gewiss kein Einzelfall: Es gibt sicherlich Tausende junger Menschen, die in Deutschland geboren sind, aber offiziell als Ausländer gelten. Da lobe ich mir die USA: Wer dort das Licht der Welt erblickt, wird automatisch - egal, welcher Nationalität seine Eltern sind - US-Bürger.

Jörg Dammann

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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