Großer Trubel um die Tarifbestimmungen
(jd). WOCHENBLATT brachte Stein ins Rollen: Rechtswidrige Praxis der Bahnunternehmen. Die Bahngesellschaften in Niedersachsen müssen ihre Beförderungsbedingungen überarbeiten. Es geht um die sogenannten Überzahlungsgutscheine: Die erhält ein Fahrgast beim Schaffner oder vom Ticketautomaten, wenn das Wechselgeld nicht reicht. Die auf den Gutscheinen angegebene Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ist allerdings rechtswidrig. Gemäß BGB und einschlägigen höchstrichterlichen Urteilen muss die Einlösungsfrist mindestens drei Jahre betragen.
Das WOCHENBLATT machte jetzt die Metronom-Gesellschaft sowie die für eine landesweit einheitliche Tarifgestaltung zuständige Niedersachsentarif GmbH (NITAG) auf den Fehler aufmerksam und brachte damit einen gewaltigen Stein ins Rollen: "Wir werden den Fall mit den Vertretern aller niedersächsischen Eisenbahnunternehmen beraten", teilte die NITAG jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Ein Gesprächstermin ist bereits in der kommenden Woche angesetzt. Die NITAG will erreichen, dass die dreijährige Gutschein-Geltungsdauer in die Tarifbestimmungen sämtlicher Bahngesellschaften im Land aufgenommen wird.
Auch beim Metronom hat man nach dem Hinweis des WOCHENBLATT umgehend reagiert: "Bei uns gilt mit sofortiger Wirkung die Drei-Jahres-Frist für Gutscheine", sagt Pressesprecher Björn Pamperin. Da es aber ein wenig Zeit in Anspruch nehme, die Software entsprechend umzustellen, würden alle Automaten zunächst noch den Hinweis mit der sechsmonatigen Geltungsdauer ausdrucken. "Das können unsere Kunden einfach ignorieren", so Pamperin.
Dass das WOCHENBLATT auf eher unkonventionelle Weise die Fahrgastrechte in Niedersachsen gestärkt hat, ist einem konkreten Fall aus Buxtehude zu verdanken. Dort ärgerte sich ein Bahnkunde über einen Fahrscheinautomaten, der statt eines Tickets einen Gutschein "ausspuckte".
Mehr zu diesem Fall lesen Sie hier: Terror am Ticket-Automaten
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