Harsefeld: In die (Lebend)Falle gegangen!
Besitzerin entdeckt ihre Katze auf Nachbargrundstück
ab. Harsefeld. Erleichterung und Riesenschreck zugleich für Michèle Schemming (21): Nach langem Bangen fand die Harsefelderin ihre vermisste Katze wieder. "Pauline" war in eine Lebendfalle geraten. Drei Tage lang hatte die besorgte Tierfreundin nach ihrem Stubentiger gesucht, war durch die Straßen des Harsefelder Wohngebietes gestreift.
Michèle Schemming konnte zwar ihre "Pauline" glücklich auf dem Arm nehmen, war aber auch geschockt: Die verängstigte Katze war abgemagert und hatte sich verletzt: Bei dem Versuch, sich selbst aus der Lebendfalle zu befreien, hatte sich "Pauline" sämtliche Vorderkrallen herausgerissen und Verletzungen an Nase und Kopf zugezogen. Auch Fieber hatte sie.
Die junge Frau hatte ihre Katze auf einem Nachbargrundstück entdeckt, weil diese kläglich miaute. "Warum hat das der Nachbar nicht mitbekommen? Sogar auf der Straße habe ich das Miauen noch gehört", fragt sich Michèle Schemming. Sie klingelte, geöffnet wurde ihr aber nicht.
"Dass Nachbarn Lebendfallen aufstellen, finde ich beängstigend", meint die entsetzte Tierfreundin. Die Gegend sei dicht besiedelt; es gebe jede Menge "Freigänger", die in eine solche Falle geraten könnten. Unverzüglich wandte sich Michèle Schemming an die Polizei, zeigte den Vorgang an. "Der Polizeibeamte hatte mir versprochen, sofort dorthin zu fahren, konnte den Nachbarn aber nicht antreffen."
Michèle Schemming fragte nach und erhielt zur Antwort, dass der Vorgang an das Amtsgericht nach Stade weitergeleitet worden sei. "Ein paar Tage später kam ein Schreiben per Post, dass die Anzeige fallengelassen worden sei, weil der Nachbar die Katze nicht nachweislich verletzt oder gequält hat."
Was der Tierfreundin am wichtigsten ist: "Man liest und hört immer wieder, dass Katzen verschwinden. Ich möchte anderen Katzenbesitzern, die ihr Tier vermissen, empfehlen, nach Lebendfallen in der Nachbarschaft Ausschau zu halten."
Doch ist das Aufstellen solcher Fallen überhaupt erlaubt? Das WOCHENBLATT hat beim Landkreis nachgefragt.
Grundsätzlich dürften Lebendfallen aufgestellt werden, auch auf Privatgelände, informiert Stades Landkreissprecher Christian Schmidt. Allerdings müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein. "Wenn es sich um die Ausübung der Fallen- oder Fangjagd handelt, muss ein Jagdschein vorhanden sein. Zudem muss der Jäger einen Fallenlehrgang absolviert haben", sagt Schmidt.
Allerdings: "Wenn eine Katze im Rahmen der Jagdausübung in einer Lebendfalle gefangen wurde, was unvermeidbar ist und immer wieder vorkommt, muss sie daraus unverzüglich wieder entlassen werden." Sollte sich die Katze derart verletzt haben, dass sie tierärztlich behandelt werden müsse, liege möglicherweise ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Schmidt: "Dabei kann es sich je nach Schwere der Verletzungen um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handeln."
Redakteur:Alexandra Bisping |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.