Kein erlösender Piekser: WOCHENBLATT-Redakteur hoffte vergeblich auf Spritze des Bereitschafts-Arztes

Wenn es im Kreuz zwackt, kann eine Spritze die Rettung sein | Foto: tk
  • Wenn es im Kreuz zwackt, kann eine Spritze die Rettung sein
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(jd). Ein stechender Schmerz im Kreuz und dann ging nichts mehr: Ausgerechnet über die Osterfeiertage wurde WOCHENBLATT-Redakteur Jörg Dammann von einem Hexenschuss getroffen. Doch vom ärztlichen Notdienst gab es nicht die erhoffte Hilfe. Hier sein (Leidens-)Bericht:

"Für mich war klar: So kann ich es nicht über Ostern aushalten. Jede Bewegung geriet zur Qual. Meine Hoffnung: eine Spritze, die mich wieder halbwegs beweglich macht. Also ab ins Auto. Ich ließ mich zum Buxtehuder Elbe-Klinikum fahren. Dort gibt es neben der Notfallaufnahme des Krankenhauses auch eine Bereitschaftsdienst-Praxis der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). In dieser Praxis hat jeweils ein Hausarzt aus dem Landkreis Notdienst-Sprechstunde.

Aus dem ersehnten, schmerzbefreienden Pieks wurde aber nichts: Der diensthabende Arzt erklärte, dass er aus rechtlichen Gründen keine Spritze setzen dürfe. In der normalen Sprechstunde in seiner heimischen Praxis hätte er mir sofort eine Spritze verpasst, so der Mediziner. Doch beim Notdienst müsse ich mit Tabletten Vorlieb nehmen. Frustriert machte ich mich auf den Heimweg - fest entschlossen nachzuhaken, welche gesetzlichen Bestimmungen den Arzt daran hindern sollen, meinen Schmerz zu lindern.

Schnell stand fest: Die Aussage der Arztes ist unzutreffend. 'Es gibt keine Vorschriften, die beim Bereitschaftsdienst das Verabreichen einer Spritze verbieten', sagt Dr. Stephan Brune, Vorsitzender des KVN-Bezirksausschusses Stade. Selbstverständlich entscheide auch ein Bereitschaftsarzt nach bestem Wissen und Gewissen über die richtige Therapie. Das ist für mich so weit plausibel, doch ich finde es nicht in Ordnung, sich hinter falschen Behauptungen zu verstecken, um so kritischen Fragen des Patienten auszuweichen.

Er vermute hinter der Weigerung des Arztes eine Spritze zu geben, die Sorge, womöglich in Haftung genommen zu werden, so Brune: In der eigenen Praxis bestünden nun einmal bessere Möglichkeiten, Komplikationen wie allergische Reaktionen zu behandeln als im Bereitschaftsdienst.
Diese Argumentation finde ich wenig überzeugend: Schließlich ist man doch gleich vor Ort im Krankenhaus und damit bestens aufgehoben, falls etwas Unvorhergesehenes passieren sollte."

• Das WOCHENBLATT möchte von seinen Lesern wissen: Welche Erfahrungen haben Sie mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst gemacht? Wurden Sie auch schon mit ihren Schmerzen allein gelassen? Zuschriften bitte an folgende E-Mail-Adresse: jd@kreiszeitung.net

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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