Nur noch Ackerfläche übrig
Landwirt zerstört wertvolles Biotop in Ahlerstedt
jab. Ahlerstedt. Das ist ein Skandal! Davon ist Ahlerstedts Bürgermeister Uwe Arndt überzeugt. In seiner Gemeinde hat ein Landwirt ein Waldstück radikal gerodet - ohne Erlaubnis des Landkreises Stade. Daher fordert Arndt nun die volle Härte des Gesetzes. "Das muss schmerzen!"
Der Bürgermeister findet kaum Worte für das, was passiert ist. Ein rund ein Hektar großer Streifen Wald zwischen zwei Ackerflächen wurde kurzerhand durch den Eigentümer dem Erdboden gleichgemacht. Wo vorher auf rund 320 Metern Länge und ca. 30 Metern Breite ein Streifen Grün zu sehen war, sind heute nur Erdhügel zu finden.
"Das darf keine Schule machen"
"Das ist mehr als dreist", sagt Arndt. Er sei erschrocken gewesen, als er das ganze Ausmaß gesehen habe. "Der Mischwald diente als Rückzugsort für Insekten und Wildtiere zwischen den großen Ackerflächen", erklärt der Bürgermeister. Daher sei für ihn eine Geldstrafe oder Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle nicht akzeptabel. "Das darf keine Schule machen, dass man auf diese Weise zu seinem Recht kommt", sagt Arndt.
Die Gemeinde kämpfe um jeden Baum und investiere viel Geld in den Erhalt, sagt Arndt. Auch in der sozialen Dorfentwicklung setzten alle auf den Umweltgedanken, unter anderem werden Streuobstwiesen und Blühwiesen angelegt sowie zahlreiche Bäume gepflanzt. "So wird die Arbeit der Bürger zunichtegemacht und ihr Engagement in Frage gestellt", sagt Arndt. Innerhalb der sozialen Dorfentwicklung arbeiten Gemeinde und Bürger auch eng mit Landwirten zusammen, die sich ebenfalls positiv einbringen. "Mit so einer Aktion wird ein ganzer Berufszweig in Misskredit gebracht."
Eigentümer der Fläche ist ein Landwirt aus dem Ort. Er hat die Rodung veranlasst. Allerdings handelt es sich laut diesem nicht um ein Vergehen. Seine Version: "Das ist ein Obsthof und diesen darf ich auch bewirtschaften. Die Bäume werden daher wieder angepflanzt."
Naturschutzamt greift ein
Der Landkreis hat dennoch auf die Rodung reagiert. Nach einer Anzeige wurde die Sache geprüft. Laut Aussage von Dr. Uwe Andreas, Leiter des Naturschutzamtes in Stade, handelt es sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit. Genauer: um einen Verstoß gegen den § 17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem neuen § 2a Niedersächsisches Ausführungsgesetz (im Rahmen des Niedersächsischen Weges). Das heißt, der Landwirt hat einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft unternommen, der einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde bedarf.
"Im Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde dem Landwirt mitgeteilt, dass auf jeden Fall eine Wiederherstellung im Verhältnis 1:2 angeordnet wird, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes. Dabei muss das Gewächs an der gleichen Stelle ersetzt werden, ein zusätzlicher Ersatz ist mit der Naturschutzbehörde abzusprechen", erklärt Andreas.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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