Nicht mal eben losbrausen: Wer als 17-jähriger Fahranfänger ohne Begleitperson unterwegs ist, kann sich viel Ärger einhandeln
(jd). Der Führerschein mit 17 war ursprünglich ein Modellversuch in Niedersachsen, mauserte sich aber zur Erfolgsstory: 2011 wurde das "begleitete Fahren" für 17-jährige Fahrscheinanfänger rechtlich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert. Die Zahlen sprachen für sich: Unfälle und Verkehrsverstöße von Fahrern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren gingen rund um ein Viertel zurück. Doch es kommt immer wieder vor, dass sich Führerschein-Neulinge ohne die gesetzlich vorgeschriebene Begleitperson hinters Steuer setzen - wie jetzt bei dem tragischen Unglück in Apensen. Wer gegen die Vorschriften des begleiteten Fahrens verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Laut § 48a StVG dürfen 17-Jährige nach erfolgreich abgelegter Fahrprüfung nur dann ein Auto lenken, wenn neben ihnen eine Begleitperson sitzt. Sie bekommen zunächst keinen Führerschein ausgehändigt, sondern lediglich die Prüfungsbescheinigung, in der die möglichen Begleitpersonen namentlich aufgeführt sind. An diese Begleiter sind bestimmte Anforderungen geknüpft - wie ein Mindestalter von 30 Jahren und der Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
Oft kommen dafür nur die eigenen Eltern in Frage: Doch so mancher junge Mensch hat keinen "Bock" darauf, sich auch noch beim Autofahren von Mama oder Papa reinreden zulassen. Eine kleine Spritztour zu unternehmen und mal eben ohne die nervigen Eltern loszubrausen, wäre doch cool.
Vor solchem Leichtsinn kann Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) nur warnen: "Wer ohne eingetragenen Begleiter fährt, zahlt 70 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg aufgebrummt." Das sei aber noch nicht das Schlimmste, so der Jurist: "Die Fahranfänger befinden sich ja in der zweijährigen Probezeit und das unbegleitete Fahren wird dann als schwerer Verstoß gewertet." Weitere Folgen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen und muss neu beantragt werden. Außerdem ist ein rund 400 Euro teures Aufbauseminar zu absolvieren.
Der vor allem in Internetforen kursierende Hinweis, der Verstoß gelte als Fahren ohne Fahrerlaubnis und werde mit Geldstrafe bzw. bis zu einem Jahr Haft geahndet, widerspricht Kai Thomas Breas von der Staatsanwaltschaft Stade: "Diese Behauptung ist falsch." Die Staatsanwaltschaft tritt aber in Erscheinung, wenn dem jugendlichen Heißsporn beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt wird. Darunter fallen Alkolholgenuss sowie grob verkehrswidriges bzw. rücksichtsloses Verhalten etwa beim Überholen.
Auch zivilrechtlich kann auf die jugendlichen Verkehrssünder einiges zukommen: Wer die Auflage "begleitetes Fahren" ignoriert und einen Unfall verursacht, läuft Gefahr, dass seine Versicherung Leistungen kürzt bzw. Regressforderungen stellt. Das kann, muss aber nicht sein: Laut der VGH, dem führenden Kfz-Versicherer in Niedersachsen, wirkt sich ein derartiges Fehlverhalten in der Regel nicht nachteilig aus. "Wichtiger aus Sicht der Versicherung ist es, ob der junge Fahrer laut Police überhaupt zum Führen des Fahrzeugs berechtigt ist", so VGH-Sprecher Christian Worms: "Eltern vergessen oftmals, ihren Nachwuchs bei uns als Pkw-Nutzer zu melden." Das könne den Versicherungsschutz beeinträchtigen.
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