Radwege in Harsefeld: Kommt die einheitliche Lösung?
jd. Harsefeld. Gericht hob "Radweg-Pflicht" vor fast vier Jahren auf: Umsetzung in Harsefeld lief nur schleppend an. Wer als normaler Bürger einen Richterspruch missachtet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Anders sieht es offenbar bei öffentlichen Institutionen aus. So scheren sich viele Kommunen und Kreise nicht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010: Das hob damals die Radweg-Benutzungspflicht auf. Radler dürften nur dann von der Fahrbahn verbannt werden, wenn eine besondere Gefährdungslage bestehe, so die höchstrichterliche Entscheidung. In Harsefeld wurde das Urteil nach langem Zögern erst in diesem Frühjahr umgesetzt - auf Druck der Grünen.
Allerdings schraubte man die Radweg-Schilder nur entlang der Gemeindestraßen ab. Die Kreis- und Landesstraßen im Ort blieben bisher tabu.
Ein Beispiel ist die L124, die als Friedrich-Huth-Straße und Herrenstraße quer durch den Ort führt. Dass man dort weiterhin gezwungen ist, mit dem Drahtesel den Radweg zu benutzen, brachte erneut die Grünen auf den Plan. Sie fragten im Bauausschuss an, wie weit die Gespräche mit dem Landkreis zum Thema Radwege gediehen sind. Hintergrund: Harsefeld verfügt als sogenannte selbstständige Gemeinde zwar über eine eigene Straßenverkehrsbehörde und kann im Prinzip die Radweg-Schilder auch entlang der L124 abbauen, doch die Verwaltung hat bisher immer erklärt, eine solche Maßnahme nur im Einvernehmen mit dem Landkreis durchzuführen.
Auf der Ausschuss-Sitzung wurde der "Schwarze Peter" gleich weitergereicht: Landkreis und Polizei hätten signalisiert, dass man die Thematik "aufgrund von Personalengpässen" zunächst habe ruhen lassen, erklärte ein Mitarbeiter der Verwaltung. Im Harsefelder Rathaus sei man mittlerweile "auch genervt, dass es so lange dauert." Der grüne Ratsherr im Ausschuss erhielt die Zusage, dass Harsefeld sich nun vehement für eine einheitliche Lösung im Ort einsetzen werde.
• Eine vernünftige Lösung sollte auch an anderer Stelle angestrebt werden: Die Griemshorster Straße (K53) hat nach der Fertigstellung der Ortsumgehung ihre Funktion als eine der Hauptrouten durch den Ort verloren. Dort ist inzwischen nur noch Tempo 30 erlaubt. Außerdem bremsen etliche Einbuchtungen den Verkehr aus. Dennoch müssen Radler auf einem Teilstück einen kombinierten Rad- und Fußweg befahren.
Wahrscheinlich aus Sorge um die zahlreichen Schüler, die dort unterwegs sind, hat die Verwaltung es beim bisherigen Status quo belassen. Doch wirklich sinnvoll ist das nicht: Lkw dürfen die Griemshorster Straße nicht mehr durchfahren und auch der Pkw-Verkehr ist erheblich zurückgegangen. Da stellt sich die Frage, was gefährlicher ist: Die Schüler auf einer Fahrbahn radeln zu lassen, auf der eher wenig los ist, oder sie mit ihren Drahteseln auf einen schmalen Weg zu zwingen, auf dem zudem Fußgänger unterwegs sind?
Es wäre nur konsequent, auch in der Griemshorster Straße die Radweg-Benutzungspflicht aufzuheben. Dort ist das Radeln auf der Fahrbahn zumindest nicht gefährlicher als auf den anderen Gemeindestraßen.
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