Autofahrer nehmen zwei Parkplätze in Beschlag
Rücksichtslose "Breit-Parker" in Harsefeld
Haben Sie das auch schon erlebt: Sie fahren zu einem Termin, sind ohnehin schon in Eile - und dann finden sie keine freie Parklücke. Nicht etwa, weil alle Stellplätze restlos belegt sind, sondern weil einige Autofahrer ihren Wagen so abstellen, dass sie gleich zwei Parkplätze belegen. Mir erging es so an diesem Mittwoch in Harsefeld. Ich hatte einen Arzttermin, doch die freien Parklücken vor dem Ärztehaus waren wegen mehrerer "Breit-Parker" so schmal, dass ich selbst mit meinem Kleinwagen dort nicht hineinpasste. Fehlanzeige auch auf dem benachbarten Supermarkt-Parkplatz. Ganz Harsefeld war gefühlt mit dem Auto unterwegs, um nach dem Feiertag neue Vorräte zu hamstern.
Um klarzumachen, worüber ich mich ärgere, habe ich eine der Parksituationen vor dem Ärztehaus mal geknipst. Wie man deutlich sieht, belegen hier vier Autos sechs Parkplätze. Hochgerechnet würde dies bedeuten: Jeder dritte Parkplatz kann nicht genutzt werden, weil rücksichts- bzw. gedankenlose Zeitgenossen meinen, sie können ihr Fahrzeug so abstellen, wie sie gerade lustig sind.
Immerhin geht ein Lob an die Halter oder Halterinnen des Toyota und des Audi: Beide parken korrekt. Ganz anders der Volvo links im Bild: Wollte der Fahrer oder die Fahrerin Abstand zum Gebüsch halten? Bestand die Befürchtung, dass das Laub womöglich die Autotür zerkratzt? Meine Empfehlung: Einfach einen kleineren Wagen anschaffen, dann klappt es mit dem Parken auch besser. Und wer auch immer den silbernen Golf gelenkt hat: Bitte das nächste Mal besser hinschauen, wo sich die Abgrenzung zum benachbarten Parkplatz befindet.
Und wer meint, vernünftig und korrekt zu parken, sei nur eine Sache des guten Willens, dem sei gesagt: Auch dafür gibt es - wie so ziemlich bei allen Dingen in Deutschland - eine amtliche Regel. Im Paragrafen 12, Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung heißt es nämlich kurz und bündig: "Es ist platzsparend zu parken". Den Nachbarparkplatz zu blockieren, ist daher nicht nur moralisch fragwürdig, sondern rechtlich nicht gestattet. Auf öffentlichen Flächen kann sogar ein Bußgeld fällig werden. Aber dazu muss es doch gar nicht kommen. Daher mein Appell: Nicht nur beim Autofahren, sondern auch beim Parken einfach ein wenig mehr Rücksicht nehmen.
Jörg Dammann
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