"Schwarzbau" in Harsefeld: Bewohner müssen umbauen - Politiker stimmen Befreiung vom B-Plan gegen Auflagen zu

Derzeit vefügt das Haus über zwei Eingänge (Pfeile). Nun sollen vier hinzukommen
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  • hochgeladen von Jörg Dammann

jd. Harsefeld. Sie leben in einem Haus, das so hätte gar nicht gebaut werden dürfen: Die Bewohner des viel zu lang geratenen Mehrfamilienhauses in Harsefeld, das als "Schwarzbau" für Schlagzeilen sorgte, sind seit mehr als einem Jahr hin- und hergerissen zwischen Bangen und Hoffen. Dem Gebäude drohte der Teilabriss, weil der Bauunternehmer sich nicht an die Höchstmaße des Bebauungsplans (B-Plan) hielt. Die Leidtragenden waren die Wohnungskäufer. Damit ihr Geld nicht in den Sand gesetzt ist, bemühten sie sich um eine Befreiung vom B-Plan - gegen die Auflage, das Gebäude umzubauen. Um den Umfang dieser Maßnahme gab es monatelang ein Gerangel hinter den Kulissen. Jetzt stimmte der Harsefelder Bauausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung der nunmehr dritten Version eines Umbau-Entwurfes zu.

"Bevor der Landkreis als Baugenehmigungs-Behörde eine Befreiung erteilen kann, muss die Zustimmung der betreffenden Gemeinde, das sogenannte Einvernehmen, vorliegen," erklärt Kreisbaurat Hans-Hermann Bode. Diesem Einvernehmen soll nach WOCHENBLATT-Informationen nichts mehr im Wege stehen: Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich einstimmig für die überarbeiteten Pläne eines Architekten aus, die Außenfassade des Acht-Familien-Hauses gemäß den Vorgaben des Landkreises optisch so umzugestalten, dass es wie ein Reihenhaus wirkt.

Dazu gehört unter anderem, die zwei Eingangstüren um vier weitere Außentüren zu ergänzen. Außerdem soll das jetzt komplett gelb gestrichene Haus verschiedene Farben erhalten, um den Reihenhaus-Charakter zu betonen. Die Kosten dafür müssen die Wohnungseigentümer aufbringen, obwohl einige bereits den vollen Kaufpreis gezahlt haben: Die Baufirma hatte bereits im Frühjahr Insolvenz angemeldet, nachdem sie von einem "Firmenbestatter" übernommen worden war. Dieser wirbt damit, in Zahlungsschwierigkeiten gekommene GmbHs zu liquidieren, ohne dass die bisherigen Geschäftsführer involviert sind.

"Gebäude fügt sich in Umgebung ein"

"Wer denkt, dass eine Befreiung von den Bestimmungen des B-Plans aus reinem Mitleid mit den betroffenen Bewohnern erfolgen kann, liegt falsch", so Kreisbaurat Hans-Hermann Bode. Er habe zwar Verständnis für deren schwierige finanzielle Lage, da ein vom Abriss bedrohtes Haus kaum als Sicherheit für einen Kredit dienen könne, doch das dürfe nicht die Entscheidung des Landkreises beeinflussen: "Wir müssen uns an die baurechtlichen Bestimmungen halten." Demnach müsse eine Befreiung vor allem unter städtebaulichen Aspekten vertretbar sein: "Das ist in diesem Fall gegeben. Wer sich vor Ort umschaut, wird schnell feststellen, dass sich das Haus in die Umgebung mit ihrer Bandbreite an Gebäudehöhen und -ausmaßen einfügt."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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