Schwarzbau in Harsefeld darf womöglich stehen bleiben
jd. Harsefeld. Gemeinde bezeichnet Verhalten des Landkreises "unverständlich" / Kleiner Häuslebauer bekommt hingegen Ärger.
"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" - diesen Spruch zitierte das WOCHENBLATT kürzlich in seiner Berichterstattung über ein viel zu groß geratenes Haus in einem Harsefelder Baugebiet. Tatsächlich scheint sich die alte Weisheit wieder einmal zu bewahrheiten: Während der Landkreis als zuständige Aufsichtsbehörde das Bauunternehmen trotz des gravierenden Verstoßes gegen das Baurecht offenbar mit Samthandschuhen anfasst, wurde bei einem kleinen Häuslebauer gleich der Holzhammer herausgeholt. Das Bauordnungsamt soll mit einer sofortigen Stilllegung der Baustelle gedroht haben, weil angeblich die festgelegte Geschosshöhe nicht eingehalten worden ist. Laut Bauherrn erwiesen sich die Vorwürfe als unbegründet. Der Landkreis selbst will zu beiden Fällen derzeit keine Stellung beziehen.
Kreissprecher Christian Schmidt war nur zu entlocken, dass im Falle des um fast acht Meter zu groß geratenen "Schwarzbaus" am Harsefelder Bookfinkweg seitens der betroffenen Baufirma ein Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des B-Plans gestellt worden sei. "Da es ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns nicht dazu", so Schmidt. Das war auch seine Begründung dafür, dass etliche Fragen unbeantwortet blieben - darunter auch die, warum trotz verfügten Baustopps im Haus weiter gearbeitet wird.
Auch eine plausible Erklärung, warum er dem WOCHENBLATT keine präzise Auskunft liefern konnte, um wie viel Meter das Höchstmaß überschritten wurde, blieb Schmidt schuldig. Die lokale Tageszeitung, die später auf die Geschichte aufgesprungen ist, erhielt hingegen die gewünschte Auskunft. Demnach hat das Gebäude, dessen Teilabriss jetzt von der Gemeinde gefordert wird, eine Länge von 27,95 Metern. Das sind exakt 7,95 Meter zu viel. Das WOCHENBLATT war zunächst die Information zugetragen worden, dass es sich um neun Meter handelt.
Ganz und gar nicht zufrieden mit dem Gebaren des Landkreises ist die Gemeinde Harsefeld. Rathaus-Vizechef Bernd Meinke bezeichnet es als "völlig unverständlich", dass die Stilllegung nicht durchgesetzt wird. Und Bürgermeister Michael Ospalski zeigt ebenfalls kein Verständnis dafür, dass im Stader Kreishaus nicht gehandelt wird. Nach seiner Ansicht sind die vorgeschriebenen Baugrenzen bewusst um fast die Hälfte überzogen worden, um einen höheren Gewinn zu erzielen. Sollte der Landkreis den illegalen Bau nachträglich legalisieren, fordert Ospalski ein saftiges Bußgeld für die Baufirma. Außerdem müsste der zusätzliche Gewinn komplett abgeschöpft werden. "Da kommt mit Sicherheit ein sechsstelliger Betrag zusammen", meint Ospalski.
Funkstille seitens des Landkreises herrscht auch im Fall des kleinen Häuslebauers. Es könne keine Stellungnahme abgegeben werden, da die verantwortlichen Mitarbeiter in den kommenden Tagen nicht anwesend seien, erklärt Pressesprecher Schmidt. Daher kann das WOCHENBLATT das, was sich im Harsefelder Baugebiet "Am Redder I" vor geraumer Zeit zugetragen hat, nur aus Sicht des betroffenen Bauherrn schildern. Der wirft dem Landkreis vor, völlig überzogen reagiert zu haben, nachdem er wegen eines angeblich nicht zulässigen zweiten Geschosses mutmaßlich von einem Nachbarn angeschwärzt worden war.
"Was da seitens des Landkreises ablief, war unglaublich", berichtet der Harsefelder. Die Behörde habe ihm zwei Tage vor dem Richtfest einen "massiven Baurechtsverstoß" vorgeworfen und ein Ultimatum gestellt: Zwei Tage sei ihm Zeit gegeben worden, den vielbeschäftigten Architekten nach Stade zu holen. Dieser sei dann zu einem Gespräch ins Stader Kreishaus zitiert worden. Dabei habe der Landkreis die Beweislast umgekehrt. Anstatt einen Verstoß nachzuweisen, sei vom Architekten verlangt worden, zu erläutern, warum alles rechtens sei. Dabei seien sechs Mitarbeiter des Bauamtes zugegen gewesen. "Das war wie vor einem Tribunal", meint der Bauherr, der sich noch immer über die ruppige Art des Landkreises ärgert: "Das ist keine Art und Weise, mit unbescholtenen Bürgern umzugehen."
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