Votum für Windpark in Ohrensen / Bargstedter Bürgermeister weist Kritik an Gewerbesteuer-Vereinbarung zurück
jd. Bargstedt. Der Weg für den Windpark Ohrensen ist geebnet: Der Bargstedter Gemeinderat hat mit den Stimmen der CDU-Mehrheit den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Zwischen der L 124 und der kleinen Siedlung Lusthoop nördlich von Ohrensen dürfen nun sieben 210 Meter hohe Windräder errichtet werden. Die drei FWG-Vertreter und die Ratsfrau der SPD stimmten gegen den B-Plan. Eine Enthaltung kam aus den Reihen der CDU.
"Das Areal ist vom Landkreis Stade als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen und da sind wir als Gemeinde gefordert, die vorgegebene Fläche möglichst effizient zu nutzen", erklärte Wiebusch nach der Sitzung gegenüber dem WOCHENBLATT. Jetzt noch willkürlich ein oder zwei Windräder zu streichen oder unrealistische Höhenbegrenzungen festzusetzen, wie von den Anwohnern gefordert, käme einer "Verhinderungsplanung" gleich, die juristisch womöglich anfechtbar wäre.
"Die Sorgen der Lusthooper sind für mich durchaus nachvollziehbar", sagt Wiebusch. Doch die ins Auge gefasste Fläche biete sich als idealer Windpark-Standort an. "Wir wollen alle die Energiewende - und da spiele die nun einmal die Windkraft eine große Rolle." Mit Kopfschütteln reagiert der Bürgermeister auf den öffentlich gegen ihn vorgebrachten Vorwurf, die Gemeinde würde durch die Gewerbesteuer-Einnahmen direkt vom Windpark profitieren: "Wie soll ich das verstehen? Ich werde kritisiert, weil ich mich bemüht habe, das Optimum für Bargstedt herauszuholen?"
Der Hintergrund: Im Rahmen eines sogenannten städtebaulichen Vertrages - dieser ergänzt die Vorgaben des B-Plans und regelt Details wie die Erschließung der Zufahrtswege - hat die Gemeinde mit dem Investor vereinbart, dass die Betreibergesellschaften für sechs der sieben Anlagen ihren Firmensitz in Bargstedt haben. Damit fließt die Gewerbesteuer zu 100 Prozent an die Gemeinde.
Die Behauptung, ihm gehe es mehr um den finanziellen Nutzen für die Gemeinde als um die ideellen Ziel der Energiewende, grenze an Polemik, so Wiebusch: "Bargstedt erhielte so oder so Geld. Ließe sich der Betreiber anderswo nieder, würden immerhin 70 Prozent der Einnahmen aus der Gewerbesteuer an Bargstedt als Standortgemeinde des Windparks fließen." Dass es nun die volle Gewerbesteuer-Summe sei, könne ihm doch niemand ernsthaft zum Vorwurf machen.
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