Gemeinde stellt Planungen für Windpark Brest vor / Projektierer sagt Bürgerbeteiligung zu
jd. Brest. Für das Repowering-Vorhaben im Windpark Brest sind jetzt die aktuellen Pläne vorgestellt worden: Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hatte die Gemeinde zu einem Infoabend in das Dorfgemeinschaftshaus Reith geladen. Planer Martin Sprötge präsentierte den rund 40 Anwesenden die derzeitigen Entwürfe für für die Windpark-Fläche. Demnach sind auf dem Areal künftig fünf statt wie bisher zwölf Windräder vorgesehen. Welcher Anlagentyp errichtet wird, stehe nach Auskunft des Projektierers Dr. Alexander Jäger-Bloh noch nicht fest. Gegenüber dem WOCHENBLATT erklärte Jäger-Bloh, dass für den Windpark ein Beteiligungsmodell für die Bürger vorgesehen sei (siehe Kasten).
Die Frage nach einer finanziellen Beteiligung für die Bewohner der Gemeinde Brest wurde auch auf dem Abend gestellt. Planer Sprötge machte aber deutlich, dass dieses Thema nicht Gegenstand seiner Ausarbeitungen sei. Tatsächlich ist Sprötge nur für den Part zuständig, der die Bauleitplanung seitens der Gemeinde und der Samtgemeinde betrifft. Das bedeutet: Sprötge schafft die Voraussetzungen, dass der erforderliche Bebauungsplan aufgestellt werden kann und die dafür zwingend notwendige Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht wird.
In dem Entwurf zum Bebauungsplan taucht das strittige zusätzliche Windrad nicht auf, das ein weiterer Projektierer, der "Windrad-Pionier" Horst Mangels, am Südrand des Windparks errichten will. Um sein Bauvorhaben zu verhindern, hatte die Gemeinde eine sogenannte Veränderungssperre erlassen. Damit ist die Planung für dieses "Extra-Windrad" auf Eis gelegt (das WOCHENBLATT berichtete). In dieser Angelegenheit ist auch eine Klage von Investor Mangels gegen den Landkreis anhängig.
Auf der Versammlung gab es auch kritische Stimmen: Moniert wurde u.a. das ständige Blinken der Windräder. Hier wies die Planer darauf hin, dass Lösungen in Arbeit seien.
Umfang der Beteiligung noch unklar
Laut Projektierer Dr. Alexander Jäger-Bloh kann noch keine konkrete Aussage dazu getroffen werden, in welchem Umfang sich Bürger an dem Windpark beteiligen können. Er begründete das mit den neuen Rahmenbedingungen durch Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Voraussetzung sei die Teilnahme an einer Ausschreibung: Erst wenn man den Zuschlag für eine EEG-Förderung erhalte, seien Kosten und Erträge zu ermitteln, so Jäger-Bloh.
Damit sind die Voraussetzungen anders als in anderen Bürgerwindparks, wo nach den alten Bedingungen des EEG kalkuliert werden konnte. "Ein Angebot für eine Bürgerbeteiligung am Windpark Brest werden wir erst nach Vorliegen einer Bau- und Betriebsgenehmigung und nach Kenntnis aller Kosten erstellen", erklärt der Projektierer. Zudem habe der Gesetzgeber Regelungen, die Bürger-Energiegesellschaften privilegieren, vor Kurzem wieder eingeschränkt.
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