Harsefeld: Ospalski-Kritiker halten an ihrem Antrag fest
Liberal-Konservative fordern weiterhin Rückabwicklung des umstrittenen Grundstücksgeschäftes
jd. Harsefeld. Weihnachtliche Stimmung dürfte auf letzten Sitzung des Harsefelder Fleckensrates am morgigen Donnerstag, 20. Dezember, wohl nicht aufkommen - zumindest nicht beim Tagesordnungspunkt Nr. 11. Der befasst sich mit den Grundstücksgeschäften, die Bürgermeister Michael Ospalski in den vergangenen Wochen in die Schlagzeilen gebracht haben. Dem SPD-Kommunalpolitiker und stellvertretendem Landrat wird vorgeworfen, eine von seiner Frau Astrid im Jahr 2001 erworbene Gewerbefläche für Spekulationsgeschäfte zu nutzen, obwohl eine Verpflichtung bestand, dort binnen drei Jahren selbst zu bauen (das WOCHENBLATT berichtete). Im Raum stehen mögliche Gewinne vom mehr als eine halbe Mio. Euro. Ospalski wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe und behauptet, alles sei nach Recht und Ordnung erfolgt.
Das sehen seine Hauptkritiker von der Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) nicht so. Sie halten an ihrem Antrag fest, die Verwaltung damit zu beauftragen, von dem Ehepaar Ospalski die Rückübertragung des am Handelsweg gelegenen Grundstücks zu verlangen. Von dem ursprünglich 5.500 Quadratmeter großen Grundstück befinden sich noch 3.500 Qua-dratmeter im Eigentum der Ospalskis. 2.000 Quadratmeter haben sie 2017 an einen benachbarten Handwerker verkauft. Der LKR-Politiker Dieter Bäuerle moniert, dass allein durch diesen Verkauf ein Gewinn von rund 180.000 Euro erzielt wurde.
Die LKR will trotz Ospalskis Ankündigung, die Restfläche von 3.500 Quadratmeter nun selbst - wie ursprünglich vorgesehen - mit einer Autowaschanlage zu bebauen, an dem Antrag festhalten. Das Grundstück sollte an "einen leistungsfähigen Interessenten" verkauft werden, damit "nachhaltige Arbeitsplätze entstehen" und der Gemeinde Steuern "in erheblicher Höhe zufließen werden". Bei einem Waschcenter habe man hingegen erhebliche Zweifel an dessen "Ertragsfähigkeit", so Bäuerle.
Die beiden Mitglieder der LKR-Fraktion- neben Bäuerle ist das Jens Paulsen - betonen, dass sich ihr Vorstoß nicht gegen die Person Ospalski richtet: "Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Sache. Bei jeder anderen Personen oder Firma wäre ein gleichlautender Antrag gestellt worden."
Sollte der Antrag tatsächlich eine Mehrheit finden, dann stellt sich die eigentliche Frage: Welche Chancen hätte die Gemeinde mit der Forderung nach einer Rückübertragung? Wie berichtet, beruft sich das Ehepaar Ospalski auf die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), wonach auch eine gepflasterte Fläche als "bauliche Anlage" gilt. Zur Erinnerung: Um diese Begrifflichkeit wird im Kern gestritten. Die Ospalskis sagen, das Grundstück sei ja - wie vertraglich gefordert - in Form der etwa 200 Quadratmeter großen Pflasterung mit einer baulichen Anlage versehen. Die LKR-Ratsherren sprechen hingegen von einem "Pflasterflächentrick".
Die Verwaltung geht auch davon aus, dass keine Bebauung vorliegt, will aber eine rechtliche Klärung erst herbeiführen, wenn der Rat das fordert. "Die Thema ist zu einem Politikum geworden", sagt Rathauschef Rainer Schlichtmann: "Die Politik soll dann auch entscheiden, wie es weitergeht." Auf WOCHENBLATT-Nachfrage erklärte Schlichtmann, zu diesem Fall aktuell keinen rechtlichen Rat eingeholt zu haben.
Das hat aber die LKR getan: Sie hat auf eigene Kosten einen Juristen beauftragt, eine rechtliche Einschätzung abzugeben. Der kommt zu dem Schluss, dass der Flecken Harsefeld gegenüber Ospalskis Frau "einen Anspruch auf Rückgabe des Grundstückes" habe. Der Experte verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 1998, nach dem die Errichtung einer Parkplatzfläche nicht als Bebauung gilt.
Verhandelt wurde ein ähnlicher Fall: Das OLG stellte klar, dass ein Parkplatz nicht ausreiche, um die vertragliche Verpflichtung einer Bebauung zu erfüllen. Sinn und Zweck dieser Verpflichtung sei nämlich, "Bodenspekulationen auszuschließen, eine optimale Nutzung der Gewerbefläche zu erreichen und durch die Ansiedlung von Unternehmen Arbeitsplätze zu schaffen", heißt es wörtlich im Urteil.
• Der Rat des Fleckens Harsefeld tagt am Donnerstag, 20. Dezember, um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
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