Mieze muss unters Messer: Kastrationspflicht in Apensen als Vorbild?
jd. Apensen/Stade. Streunende und verwilderte Katzen sind in vielen Orten des Landkreises ein Problem. Tierschützer können ein Lied davon singen: Die verwahrlosten und oftmals kranken Tiere sind gerade jetzt im Winter Hunger und Kälte ausgesetzt. Um dem Katzen-Elend auf Dauer ein Ende zu bereiten, ist die Kastration der einzig sinnvolle Weg. Das sieht offenbar auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) so: Das Agrarressort hat jetzt 200.000 Euro für eine landesweite Kastrierungs-Aktion bereitgestellt. Bis Mitte März können wildlebende Hauskatzen kostenlos kastriert werden (siehe unten). Doch um die Katzen-Not gezielt einzudämmen, wäre es sinnvoll, dass alle Katzenhalter einer Kastrations-Pflicht für ihre Tiere unterliegen. Solch eine Verordnung gibt es im Landkreis außer in Nordkehdingen bisher nur in Apensen.
„Wir haben gute Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht“, sagt Apensens Ordnungsamtsleiterin Tanja von der Bey. Nach ihrer Einschätzung hat sich die Zahl der „Streuner“ bereits reduziert. „Eine solche Maßnahme ist aber langfristig angelegt. Der Erfolg stellt sich erst nach Jahren ein, weil die Tiere keinen Nachwuchs mehr zeugen können.“ Seit viereinhalb Jahren besteht in Apensen die Verpflichtung für alle Katzenbesitzer, dass ihre Mieze unters Messer muss. Außerdem müssen die Tiere gechippt bzw. tätowiert werden, sofern sie nach draußen dürfen.
Auf Antrag wird bei Rassenkatzen, die Zuchtzwecken dienen, eine Ausnahme gemacht. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Als Katzenhalter gilt nach der Verordnung auch, „wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“.
Eine Kontrolle seitens des Ordnungsamtes gebe es aber nicht, so von der Bey: „Wie sollte das auch funktionieren?“ Allerdings würde es hin und wieder Hinweise aus der Bevölkerung geben: „Wir sind den Fällen dann nachgegangen und haben die Halter davon überzeugen können, wie sinnvoll eine Kastration ihrer Katzen ist.“
Ansonsten sei die Verordnung vor allem als Appell zu verstehen, so von der Bey: "Wir hatten bei deren Inkrafttreten gleich die umliegenden Tierärzte informiert und sie gebeten, die Katzenhalter auf das Thema aufmerksam zu machen.“ Das Feedback der Tierärzte sei durchweg positiv gewesen. Viele Katzenbesitzer seien erst in der Tierarzt-Praxis für die Problematik sensibilisiert worden: „Den meisten war gar nicht bewusst, was sie anrichten, wenn sie ihre Katzen unkastriert draußen herumlaufen lassen.“
Initiative bemüht sich um kreisweite Kastrationspflicht
Seit Jahren bemüht sich die "Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade" um eine kreisweit geltende Kastrationspflicht. Laut Auskunft der Tierschutz-Aktivistin Cornelia Haak sind Gespräche mit der Kreisverwaltung über dieses Thema bisher erfolglos geblieben. Sie und ihre Mitstreiter von der Initiative kümmern sich seit Jahren darum, dass verwilderte Katzen kastriert werden. Die Kosten dafür bekamen die Tierschützer bislang nicht erstattet.
Die Initiative hofft, dass weitere Kommunen dem Beispiel Apensens folgen, wenn schon keine Regelung für den gesamten Landkreis möglich ist. Anläufe in anderen Kommunen scheiterten aber bislang: So lehnte der Harsefelder Rat 2014 einen Antrag der Grünen auf Einführung der Katzen-Kastrationspflicht ab. Nach WOCHENBLATT-Informationen wollen die Grünen in diesem Jahr einen weiteren Versuch starten.
Landesweite Aktion in Niedersachsen: Kastration gegen Katzen-Elend
Die Zahl der streunenden Katzen in Niedersachsen soll mit Hilfe einer Kampagne reduziert werden, die das Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche gestartet hat. Bis zum 15. März können freilebende, verwilderte Katzen kostenlos kastriert werden. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierheime, Ehrenamtliche im Tierschutz und Betreuer von Futterstellen: Sie können die eingefangenen Streuner-Katzen zu jedem Tierarzt bringen, der sich an der Aktion beteiligt. Die Kosten für die Kastration übernimmt das Land. Das gilt allerdings nicht für Katzenhalter, die ihr eigenes Tier kastrieren lassen wollen.
In Ausnahmefällen können auch Privatleute verwilderte Katzen gratis behandeln lassen. Sie müssen allerdings schriftlich erklären, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt, das nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurde und anschließend und wieder freigelassen wird. Außerdem ist der Personalausweis vorzulegen. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuer die Nachpflege, bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen.
Für die Aktion, die eine weitere unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen verhindern soll, stellt das Ministerium 200.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund sowie die Tierschutzorganisation Tasso stocken den Fonds mit jeweils 15.000 Euro auf. Ziel ist es, bis zum 15. März landesweit rund 2.600 Katzen kastrieren zu lassen. Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen.
„Mit dem Kastrationsprojekt wollen wir auch Tierheime und Tierschutzvereine bei der Betreuung von freilebenden Katzen finanziell entlasten. Oftmals haben sie nicht die dringend notwendige Unterstützung der Kommunen, in deren Aufgabenbereich eigentlich die Betreuung obdachloser Katzen fällt“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.
An die Städte und Gemeinden wendet sich auch Dieter Ruhnke, niedersächsischer Landesvorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, mit seinem Appell, Katzenhalter per Ortssatzung zur Kastration ihrer Tiere zu „verdonnern“. Denn auch die sogenannten „Freigänger“ seien ein Problem, da sie sich mit verwilderten Katzen paaren und für eine weitere unkontrollierte Vermehrung sorgen würden. Laut Ruhnke sind von den registrierten 390.000 Hauskatzen in Niedersachsen rund 65.000 nicht kastriert.
• Ausführliche Infos gibt es unter www.tknds.de.
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