Oft reichen nur ein paar Kreuzchen: Endspurt für die Kandidatur zur Kommunalwahl im September
(jd). Der Countdown für die Kommunalwahl am 11. September läuft: Parteien oder Wählergemeinschaften haben nur noch ein paar Tage Zeit, ihre Kandidatenlisten einzureichen. Bis Montag, 25. Juli, Punkt 18 Uhr müssen die Wahlvorschläge in den Rathäusern vorliegen. Bis dahin müssen auch Einzelbewerber ihre Kandidatur erklärt haben. Wer jetzt noch für einen Sitz im Gemeinderat antreten will, sollte sich sputen. Aber es ist zeitlich noch alles machbar. Gerade für Wählergemeinschaften sind die Hürden denkbar gering. Und wer gern kandidieren würde, aber fürchtet, bei der Wahl chancenlos zu sein, dem sei gesagt: Manchmal reicht schon eine Handvoll Stimmen für ein Mandat - selbst in etwas größeren Kommunen. Ein Beispiel aus Harsefeld.
Wie bei vielen anderen Kommunen war die Wahlbeteiligung in Harsefeld bei den letzten Kommunalwahlen relativ gering: Von den knapp 16.400 Wahlberechtigten in der Samtgemeinde machten lediglich 55 Prozent ihre Kreuzchen. Entsprechend groß war die Chance für die Bewerber, einen der 35 Ratssitze zu ergattern. Da das sogenannte Kumulieren von Stimmen möglich ist, kann ein Kandidat pro Wähler im Idealfall drei Kreuze einheimsen. Ein Blick auf das Wahlergebnis zeigt: Oftmals langt es schon, wenn ein Bewerber die Familie sowie den Freundes- und Bekanntenkreis mobilisiert.
So reichten bei der Kommunalwahl 2011 gerade mal 25 Stimmen, um auf der Liste der SPD in den Samtgemeinderat einzuziehen. Teilt man das durch drei, ließe sich die Zahl der Wähler an beiden Händen abzählen. Bei der CDU und FWG waren ein paar mehr Stimmen erforderlich: Dort waren 68 bzw. 93 Stimmen vonnöten, um ein Mandat über die Liste zu erlangen. Entsprechend sah es bei den kleineren Parteien aus. Doch auch diese Mindest-Quoren sind zu meistern, wenn jemand Ambitionen verspürt, bei der Kommunalwahl anzutreten.
Also: Vielleicht mal bei den Team-Kollegen vom Sportverein, den Kameraden von der Freiwilligen Feuerwehr oder den Nachbarn die Werbetrommel rühren: Bei 40 Wählern, die brav ihre drei Kreuzchen machen, wäre ein Ratssitz in einer kleineren Kommune so gut wie sicher.
Noch fix für die Wahl antreten
Jetzt aber fix: Eine Wählergemeinschaft lässt sich noch schnell auf die Beine stellen: Laut Landeswahlleiterin ist nicht mal eine formelle Gründung oder Satzung erforderlich. Allerdings muss eine Aufstellungsversammlung durchgeführt werden, um die Bewerberliste festzulegen. Die Ladungsfrist sollte nicht weniger als drei Tage betragen. Steht die Liste, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden: Je nach Größe der Kommune sind zehn bis 30 Unterschriften erforderlich. Anschließend werden diese zusammen mit dem Wahlvorschlag bis zum 25. Juli im Rathaus eingereicht. Dort gibt es auch die nötigen Vordrucke.
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