Ospalski-Grundstück wird Thema im Harsefelder Rat
Liberal-Konservative und Freie Wähler in Harsefeld wollen Rückgabe der Ospalski-Fläche an die Gemeinde erreichen
jd. Harsefeld. Jetzt wird sich die Harsefelder Politik ganz offiziell mit den umstrittenen Grundstücksgeschäften von Bürgermeister Michael Ospalski (SPD) beschäftigen (das WOCHENBLATT berichtete): Der umstrittene Weiterverkauf von ehemals gemeindeeigenen Gewerbeflächen durch Ospalskis Ehefrau Astrid soll nach Angaben von Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann (parteilos) am 20. Dezember Thema im Rat sein. Ospalski selbst wird sich dort den Vorwürfen nicht stellen: Er hat bereits mitgeteilt, sich dann im Urlaub zu befinden. Auf die politische Bühne wurde der "Fall Ospalski" jetzt von der Fraktion der Liberal-Konservativen Reformer (LKR) gehoben - mit einem Antrag an den Rat.
Laut dem vom LKR-Fraktionschef Jens Paulsen formulierten Antrag soll der Rat beschließen, dass der Flecken Harsefeld ein rund 3.500 Quadratmeter großes Grundstück von Astrid Ospalski zurückverlangt - zum ursprünglichen Kaufpreis von umgerechnet rund 28 Euro je Quadratmeter, also rund 99.000 Euro. Wie berichtet, war genau diese Fläche noch vor einer Woche von den Ospalskis auf einem Maklerportal zum freien Verkauf angeboten worden - für 560.000 Euro!
Das war bereits der zweite Versuch des Ehepaars Ospalski, die 2001 von der Gemeinde angekaufte Gewerbefläche mit hohem Gewinn zu veräußern: Im September hatten sie bereits einen Kaufvertrag mit der Bremer Specht-Gruppe abgeschlossen, die dort ein Seniorenheim errichten wollte. Dieser Vertrag, in dem ein Kaufpreis von 420.000 Euro vereinbart war, ist aber hinfällig, weil außer der SPD alle Parteien die Aufstellung eines B-Plans ablehnten. Bedingung für einen Ankauf durch die Specht-Gruppe war aber, so wörtlich, "dass bis zum 1. Juni 2020 ein B-Plan für die Errichtung einer Seniorenresidenz... rechtskräftig geworden ist."
Paulsen hält es für nicht rechtens, dass das Ehepaar Ospalski das Grundstück überhaupt zum Verkauf anbietet. Er verweist auf den Kaufvertrag von 2001 mit der Gemeinde, nach dem die Fläche ohne Zustimmung des Flecken nicht weiterveräußert werden darf. Weiter heißt es in dem Vertrag, den das WOCHENBLATT wie die anderen Kaufverträge im Original eingesehen hat: Sollte Astrid Ospalski der Verpflichtung, das Grundstück binnen drei Jahren zu bebauen, nicht nachkommen, "ist sie verpflichtet, den Kaufgegenstand zum Erwerbspreis auf den Flecken Harsefeld zurück zu übertragen, falls dieser es verlangt".
Genau das soll nach dem Willen der LKR nun eingefordert werden. Es sei schließlich Sinn und Zweck von Bebauungsverpflichtungen bei Gewerbeflächen, Bodenspekulationen auszuschließen: Die Verpflichtung, aus der Hand der Gemeinde erworbene Grundstücke nicht unbebaut und ohne deren Zustimmung zu veräußern, diene dazu, Spekulationsgewinne zu verhindern.
Inzwischen hat auch die FWG beschlossen, den Antrag der LKR zu unterstützen. "Wenn die Gemeinde das Grundstück zurückfordert, dann geht die ganze Sache wahrscheinlich vor Gericht", meint die FWG-Fraktionvorsitzende Susanne de Bruijn: "Dann könnte die Angelegenheit rechtlich sauber abgearbeitet werden und die Frage wäre geklärt, ob eine Pflasterung von 200 Qudratmetern als Bebauung gilt."
Genau auf diesen Punkt läuft, wie berichtet, Ospalskis Argumentation hinaus. Der ehrenamtliche Bürgermeister, der in Harsefeld neben dem örtlichen Campingplatz auch eine Tankstelle betreibt, hatte den zehn mal 20 Meter großen Platz seinerzeit pflastern lassen, um ihn als Ausstellungsfläche für seinen damaligen Kfz-Betriebe zu nutzen. "Laut niedersächsischer Bauordnung gilt das als bauliche Anlage", so Ospalski. Ein recht windiger Verweis: Demnach würde auch ein Gerüst, eine Werbeschild oder eine Erdaufschüttung ausreichen, damit eine Fläche als bebaut gilt.
"Das wird kein Schnellschuss"
"Wir werden den Vorgang rechtlich prüfen und dann zur Ratssitzung im Dezember eine Stellungnahme abgeben", sagt Rathauschef Rainer Schlichtmann: "Das ist ein sehr komplexer Vorgang. Einen Schnellschuss darf niemand erwarten."
Schlichtmann weist den Vorwurf zurück, dass dem Bürgermeister Sonderkonditionen eingeräumt wurden. Es gebe zwar einen Ergänzungsvertrag von 2003, in dem die ursprüngliche konkrete Verpflichtung, eine Waschstraße sowie ein Reifen- und Kfz-Zubehör-Center zu bauen, dahingehend modifiziert worden sei, dass nur noch von Hochbauanlagen die Rede sei. Doch von einer speziellen "Lex Ospalski" könne man nicht sprechen, so Schlichtmann.
"Auch bei anderen gewerblichen Bauplätzen hat die Gemeinde nicht auf ihr Rückkaufsrecht gepocht, wenn eine Bauverpflichtung nicht erfüllt wurde", so der Rathauschef: "Das ist aber nichts Außergewöhnliches. Warum sollen wir ein Grundstück zurückkaufen, wenn wir es nicht benötigen?"
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.