Politstreit in Harsefeld: Waschpark statt Grundstücksdeal
Wendung im Fall Ospalski: Harsefelder Bürgermeister will umstrittene Gewerbefläche selbst nutzen
jd. Harsefeld. Der Rat des Flecken Harsefeld befasst sich auf seiner letzten Zusammenkunft in diesem Jahr mit einem heiklen Thema. Auf der Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag, 20. Dezember, steht der Antrag, das umstrittene Grundstücksgeschäft mit der Frau des Bürgermeisters Michael Ospalski (SPD) rückgängig zu machen (das WOCHENBLATT berichtete). Ob es tatsächlich zur Abstimmung kommt, ist allerdings fraglich: Inzwischen hat das Ehepaar Ospalski erklärt, das rund 3.500 Quadratmeter große Grundstück selbst zu bebauen - wie ursprünglich vorgesehen mit einem Waschpark.
Mit dem geplanten Bauvorhaben dürfte der politisch angeschlagene Bürgermeister seinen Gegnern reichlich Wind aus den Segeln nehmen. Denn damit würde seine Frau Astrid die Verpflichtung des Kaufvertrages aus dem Jahr 2001 erfüllen, das von der Gemeinde angekaufte Grundstück zu bebauen. Ursprünglich war beim Notar vertraglich fixiert worden, dass binnen drei Jahren eine Autowaschanlage, ein Kfz-Zubehörshop sowie ein Reifencenter errichtet werden. Dieser Passus wurde ein Jahr später durch eine Änderungserklärung in einem ebenfalls notariell beurkundeten Ergänzungsvertrag ersetzt, in der es hieß, dass "bauliche Anlagen innerhalb einer Frist bis zum 27.09.2004 fertigzustellen" sind.
Der Waschpark - er soll neben zwei Autowaschanlagen einen SB-Bereich mit Wasch- und Staubsaugerboxen umfassen - wird laut Mitteilung von Astrid Ospalski noch im Jahr 2019 fertiggestellt. Ihr Planer hat die Gemeinde darüber informiert, dass vorgesehen sei, bereits im ersten Quartal des neuen Jahres einen Bauantrag zu stellen.
"Das ist ein neuer Sachverhalt, dessen Bewertung jetzt die Politik vornehmen muss", erklärt Rathauschef Rainer Schlichtmann. Eine neue Sichtweise könnte nun sein, die Bauverpflichtung der Ospalskis als erfüllt zu betrachten, sobald diese - wenn auch mit reichlich Verspätung - die Waschanlage gebaut haben.
Sollten die Liberal-Konservativen-Reformer (LKR) aber auf ihrem Antrag auf Rückübertragung des Ospalski-Geländes beharren und im Rat sogar eine Mehrheit finden - bisher signalisierte nur die FWG Unterstützung -, muss Schlichtmann Astrid Ospalski auffordern, die Fläche gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises von umgerechnet 28.000 Euro zurückzugeben. Wie berichtet, stand die Fläche zuletzt für 560.000 Euro zum Verkauf.
Folgt die Ratsmehrheit der LKR, dürfte es so gut wie sicher sein, dass es zu einem Rechtsstreit kommt. Denn die Ospalskis haben bereits klargestellt, dass sie das Grundstück freiwillig nicht herausgeben werden. Sie verweisen beim Begriff "bauliche Anlagen" auf das Baugesetzbuch. Danach gilt auch die vorhandene Pflasterung einer 200 Quadratmeter-Fläche als bauliche Anlage. "Ansonsten hätte im Vertrag klipp und klar der Begriff 'Gebäude' stehen müssen", sagt Michael Ospalski.
Schlichtmann räumt in diesem Zusammenhang einen Fehler seitens der Verwaltung ein: "Die Gemeinde wollte damals, dass im Ergänzungsvertrag von 2002 'hochbauliche Anlagen' steht. Der Begriff sollte Gebäude und Nebenanlagen umfassen." Dass am Ende die Silbe "hoch" gefehlt habe, sei nur durch "ein Missverständnis zwischen unserem Verwaltungsmitarbeiter und dem Büroangestellten des Notars erklärbar."
• Der Rat tagt am Donnerstag, 20. Dezember, um 19 Uhr im Ratsaal des Rathauses.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.